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(Stand 06.10.2025)
1.1. Veranstaltung und Organisation
Die BeSt in Innsbruck wird von der SoWi-Holding GmbH organisiert.
Veranstalter sind das Bundesministerium für Bildung, das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung das Arbeitsmarktservice Österreich.
1.2. Allgemeines
Mit dem Betreten des Messegeländes erkennen alle Besucher:innen diese Teilnahmebedingungen sowie die Hausordnung des Veranstaltungsortes (Messe Innsbruck) als verbindlich an.
Ergänzend gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Veranstaltungs- und Sicherheitsgesetze).
1.3. Ziel
Ziel der BeSt Innsbruck ist es, Interessierten, Schülern, deren Eltern und Lehrern einen Überblick über möglichst alle Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten zu bieten. Auch Studieninteressierte und Studierende sollen die Gelegenheit haben, sich über die Studienbedingungen an in- und ausländischen Universitäten und Hochschulen, sowie über postgraduale Studienmöglichkeiten zu informieren. Das breite Spektrum der Erwachsenenbildung soll – beschränkt auf höherqualifizierte Angebote – präsentiert werden. Den Besuchern soll auch der direkte Kontakt zu Firmen mit konkreten Ausbildungs- und Jobangeboten ermöglicht werden.
1.4. Teilnahmeberechtigung
Die Messe richtet sich primär an Schüler:innen und Jugendliche ab 14 Jahren, deren Eltern sowie Lehr- und Begleitpersonen.
Jüngere Besucher:innen unter 14 Jahren dürfen die Messe nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson betreten.
Der Eintritt ist kostenlos.
Die Teilnahme ist ausschließlich zu nicht-kommerziellen Zwecken (Information, Berufs- und Bildungsorientierung) gestattet.
1.5. Anmeldung und Registrierung
Einzelpersonen können die Messe ohne vorherige Anmeldung besuchen.
Schulklassen und Gruppen werden gebeten, sich vorab anzumelden, um eine bessere Organisation und Planung zu ermöglichen; eine Pflicht zur Anmeldung besteht jedoch nicht.
Für bestimmte Zusatzangebote (z. B. Workshops, Vorträge, Beratungsgespräche) kann eine separate Anmeldung erforderlich sein.
1.6. Ordnung und Sicherheit
Den Anweisungen des Messe- und Sicherheitspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
Verboten sind: das Mitführen gefährlicher Gegenstände, Waffen, pyrotechnischer Artikel, Alkohol und Drogen.
Große Gepäckstücke oder Fortbewegungsmittel (z. B. Fahrräder, Roller) dürfen nicht in die Messehallen mitgenommen werden und sind an den Garderoben abzugeben. Für abgelegte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Besucher:innen haben sich so zu verhalten, dass weder Personen noch Einrichtungen gefährdet, behindert oder beschädigt werden.
Bei Notfällen und Räumungsanordnungen sind die gekennzeichneten Fluchtwege unverzüglich zu benutzen.
Der Veranstalter behält sich vor, zum Schutz der Gesundheit (z. B. bei Pandemien) besondere Maßnahmen anzuordnen oder die Messe abzusagen.
1.7. Aufsichtspflicht
Für Schülergruppen liegt die Aufsichtspflicht während des gesamten Aufenthalts bei den begleitenden Lehr- oder Begleitpersonen.
Für minderjährige Einzelbesucher:innen liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.
1.8. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Auf der Messe können durch die SoWi-Holding GmbH, Partner oder beauftragte Medien Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt werden.
Mit dem Betreten des Messegeländes stimmen die Besucher:innen der unentgeltlichen Verwendung dieser Aufnahmen für Dokumentations-, Informations- und Öffentlichkeitszwecke (Website, Social Media, Printmedien) zu.
Besucher:innen, die damit nicht einverstanden sind, haben dies dem Fotografen/Filmteam oder der Messeleitung vor Ort mitzuteilen.
Eigene Aufnahmen durch Besucher:innen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch gestattet. Eine Veröffentlichung zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt.
1.9. Kommerzielles Verhalten
Kommerzielle Werbung, Verkaufsaktivitäten, Befragungen oder das Verteilen von Werbematerial durch Besucher:innen sind untersagt.
Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Messe und zu einem Hausverbot führen.
1.10. Haftung
Die Teilnahme an der Messe erfolgt auf eigene Gefahr.
Die SoWi-Holding GmbH haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden – ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Besucher:innen wird keine Haftung übernommen.
Besucher:innen haften für Schäden, die sie selbst vorsätzlich oder fahrlässig an Einrichtungen oder Dritten verursachen.
Sollten durch Verstöße gegen diese Bedingungen oder gegen gesetzliche Vorschriften Strafen oder Schäden entstehen, sind die Verursacher verpflichtet, den Veranstalter schad- und klaglos zu halten.
1.11. Änderungen & Absage
Der Veranstalter behält sich vor, Programm, Öffnungszeiten oder einzelne Veranstaltungen kurzfristig zu ändern.
Sollte die Messe aus wichtigen Gründen abgesagt oder abgebrochen werden müssen, entstehen daraus keine Ersatz- oder Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter.
1.12. Öffnungszeiten
An allen Tagen der Veranstaltung ist die Messe von 09:00 – 17:00 Uhr für die Besucher:innen geöffnet.
(Stand 06.10.2025)
2.1. Veranstaltung und Organisation
Die BeSt in Klagenfurt wird von der SoWi-Holding GmbH organisiert.
Veranstalter sind das Bundesministerium für Bildung, das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung das Arbeitsmarktservice Österreich.
2.2. Allgemeines
Mit dem Betreten des Messegeländes erkennen alle Besucher:innen diese Teilnahmebedingungen sowie die Hausordnung des Veranstaltungsortes (Kärntner Messen Klagenfurt) als verbindlich an.
Ergänzend gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Veranstaltungs- und Sicherheitsgesetze).
2.3. Ziel
Ziel der BeSt Klagenfurt ist es, Interessierten, Schülern, deren Eltern und Lehrern einen Überblick über möglichst alle Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten zu bieten. Auch Studieninteressierte und Studierende sollen die Gelegenheit haben, sich über die Studienbedingungen an in- und ausländischen Universitäten und Hochschulen, sowie über postgraduale Studienmöglichkeiten zu informieren. Das breite Spektrum der Erwachsenenbildung soll – beschränkt auf höherqualifizierte Angebote – präsentiert werden. Den Besuchern soll auch der direkte Kontakt zu Firmen mit konkreten Ausbildungs- und Jobangeboten ermöglicht werden.
2.4. Teilnahmeberechtigung
Die Messe richtet sich primär an Schüler:innen und Jugendliche ab 14 Jahren, deren Eltern sowie Lehr- und Begleitpersonen.
Jüngere Besucher:innen unter 14 Jahren dürfen die Messe nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson betreten.
Der Eintritt ist kostenlos.
Die Teilnahme ist ausschließlich zu nicht-kommerziellen Zwecken (Information, Berufs- und Bildungsorientierung) gestattet.
2.5. Anmeldung und Registrierung
Einzelpersonen können die Messe ohne vorherige Anmeldung besuchen.
Schulklassen und Gruppen werden gebeten, sich vorab anzumelden, um eine bessere Organisation und Planung zu ermöglichen; eine Pflicht zur Anmeldung besteht jedoch nicht.
Für bestimmte Zusatzangebote (z. B. Workshops, Vorträge, Beratungsgespräche) kann eine separate Anmeldung erforderlich sein.
2.6. Ordnung und Sicherheit
Den Anweisungen des Messe- und Sicherheitspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
Verboten sind: das Mitführen gefährlicher Gegenstände, Waffen, pyrotechnischer Artikel, Alkohol und Drogen.
Große Gepäckstücke oder Fortbewegungsmittel (z. B. Fahrräder, Roller) dürfen nicht in die Messehallen mitgenommen werden und sind an den Garderoben abzugeben. Für abgelegte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Besucher:innen haben sich so zu verhalten, dass weder Personen noch Einrichtungen gefährdet, behindert oder beschädigt werden.
Bei Notfällen und Räumungsanordnungen sind die gekennzeichneten Fluchtwege unverzüglich zu benutzen.
Der Veranstalter behält sich vor, zum Schutz der Gesundheit (z. B. bei Pandemien) besondere Maßnahmen anzuordnen oder die Messe abzusagen.
2.7. Aufsichtspflicht
Für Schülergruppen liegt die Aufsichtspflicht während des gesamten Aufenthalts bei den begleitenden Lehr- oder Begleitpersonen.
Für minderjährige Einzelbesucher:innen liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.
2.8. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Auf der Messe können durch die SoWi-Holding GmbH, Partner oder beauftragte Medien Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt werden.
Mit dem Betreten des Messegeländes stimmen die Besucher:innen der unentgeltlichen Verwendung dieser Aufnahmen für Dokumentations-, Informations- und Öffentlichkeitszwecke (Website, Social Media, Printmedien) zu.
Besucher:innen, die damit nicht einverstanden sind, haben dies dem Fotografen/Filmteam oder der Messeleitung vor Ort mitzuteilen.
Eigene Aufnahmen durch Besucher:innen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch gestattet. Eine Veröffentlichung zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt.
2.9. Kommerzielles Verhalten
Kommerzielle Werbung, Verkaufsaktivitäten, Befragungen oder das Verteilen von Werbematerial durch Besucher:innen sind untersagt.
Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Messe und zu einem Hausverbot führen.
2.10. Haftung
Die Teilnahme an der Messe erfolgt auf eigene Gefahr.
Die SoWi-Holding GmbH haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden – ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Besucher:innen wird keine Haftung übernommen.
Besucher:innen haften für Schäden, die sie selbst vorsätzlich oder fahrlässig an Einrichtungen oder Dritten verursachen.
Sollten durch Verstöße gegen diese Bedingungen oder gegen gesetzliche Vorschriften Strafen oder Schäden entstehen, sind die Verursacher verpflichtet, den Veranstalter schad- und klaglos zu halten.
2.11. Änderungen & Absage
Der Veranstalter behält sich vor, Programm, Öffnungszeiten oder einzelne Veranstaltungen kurzfristig zu ändern.
Sollte die Messe aus wichtigen Gründen abgesagt oder abgebrochen werden müssen, entstehen daraus keine Ersatz- oder Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter.
2.12. Öffnungszeiten
An allen Tagen der Veranstaltung ist die Messe von 09:00 – 17:00 Uhr bzw. 09:00 – 15:00 Uhr für die Besucher:innen geöffnet.
(Stand 06.10.2025)
3.1. Veranstaltung und Organisation
Die career & competence / master lounge in Innsbruck wird von der SoWi-Holding GmbH veranstaltet und organisiert.
3.2. Allgemeines
Mit dem Betreten des Messegeländes erkennen alle Besucher:innen diese Teilnahmebedingungen sowie die Hausordnung des Veranstaltungsortes (Congress Innsbruck) als verbindlich an.
Ergänzend gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Veranstaltungs- und Sicherheitsgesetze).
3.3. Ziel
Ziel der career & competence/ master lounge ist es Young Professionals, Absolventen und Studierende am Hochschulstandort Tirol mit interessanten zukünftigen Arbeitgebern in Kontakt zu bringen sowie über Masterstudienlehrgänge bzw. postgraduale Studienmöglichkeiten zu informieren.
3.4. Teilnahmeberechtigung
Die Messe richtet sich primär an Student:innen, Berufssuchende, Karriereinteressierte Personen über 18 Jahren.
Jüngere Besucher:innen unter 14 Jahren dürfen die Messe nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson betreten.
Der Eintritt ist kostenlos.
Die Teilnahme ist ausschließlich zu nicht-kommerziellen Zwecken (Information, Networking, Orientierung) gestattet.
3.5. Anmeldung und Registrierung
Einzelpersonen können die Messe ohne vorherige Anmeldung besuchen.
Schulklassen und Gruppen werden gebeten, sich vorab anzumelden, um eine bessere Organisation und Planung zu ermöglichen; eine Pflicht zur Anmeldung besteht jedoch nicht.
Für bestimmte Zusatzangebote (z. B. Workshops, Vorträge, Beratungsgespräche) kann eine separate Anmeldung erforderlich sein.
3.6. Ordnung und Sicherheit
Den Anweisungen des Messe- und Sicherheitspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
Verboten sind: das Mitführen gefährlicher Gegenstände, Waffen, pyrotechnischer Artikel, Alkohol und Drogen.
Große Gepäckstücke oder Fortbewegungsmittel (z. B. Fahrräder, Roller) dürfen nicht in die Messehallen mitgenommen werden und sind an den Garderoben abzugeben. Für abgelegte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Besucher:innen haben sich so zu verhalten, dass weder Personen noch Einrichtungen gefährdet, behindert oder beschädigt werden.
Bei Notfällen und Räumungsanordnungen sind die gekennzeichneten Fluchtwege unverzüglich zu benutzen.
Der Veranstalter behält sich vor, zum Schutz der Gesundheit (z. B. bei Pandemien) besondere Maßnahmen anzuordnen oder die Messe abzusagen.
3.7. Aufsichtspflicht
Für Schülergruppen liegt die Aufsichtspflicht während des gesamten Aufenthalts bei den begleitenden Lehr- oder Begleitpersonen.
Für minderjährige Einzelbesucher:innen liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.
3.8. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Auf der Messe können durch die SoWi-Holding GmbH, Partner oder beauftragte Medien Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt werden.
Mit dem Betreten des Messegeländes stimmen die Besucher:innen der unentgeltlichen Verwendung dieser Aufnahmen für Dokumentations-, Informations- und Öffentlichkeitszwecke (Website, Social Media, Printmedien) zu.
Besucher:innen, die damit nicht einverstanden sind, haben dies dem Fotografen/Filmteam oder der Messeleitung vor Ort mitzuteilen.
Eigene Aufnahmen durch Besucher:innen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch gestattet. Eine Veröffentlichung zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt.
3.9. Kommerzielles Verhalten
Kommerzielle Werbung, Verkaufsaktivitäten, Befragungen oder das Verteilen von Werbematerial durch Besucher:innen sind untersagt.
Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Messe und zu einem Hausverbot führen.
3.10. Haftung
Die Teilnahme an der Messe erfolgt auf eigene Gefahr.
Die SoWi-Holding GmbH haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden – ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Besucher:innen wird keine Haftung übernommen.
Besucher:innen haften für Schäden, die sie selbst vorsätzlich oder fahrlässig an Einrichtungen oder Dritten verursachen.
Sollten durch Verstöße gegen diese Bedingungen oder gegen gesetzliche Vorschriften Strafen oder Schäden entstehen, sind die Verursacher verpflichtet, den Veranstalter schad- und klaglos zu halten.
3.11. Änderungen & Absage
Der Veranstalter behält sich vor, Programm, Öffnungszeiten oder einzelne Veranstaltungen kurzfristig zu ändern.
Sollte die Messe aus wichtigen Gründen abgesagt oder abgebrochen werden müssen, entstehen daraus keine Ersatz- oder Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter.
3.12. Öffnungszeiten
An dem Tag der Veranstaltung ist die Messe von 10:00 – 16:00 Uhr für die Besucher:innen geöffnet.
(Stand 06.10.2025)
4.1. Veranstaltung und Organisation
Die Visio Tirol in Innsbruck wird von der SoWi-Holding GmbH veranstaltet und organisiert.
4.2. Allgemeines
Mit dem Betreten des Messegeländes erkennen alle Besucher:innen diese Teilnahmebedingungen sowie die Hausordnung des Veranstaltungsortes (Messe Innsbruck) als verbindlich an.
Ergänzend gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Veranstaltungs- und Sicherheitsgesetze).
4.3. Ziel
Ziel der Visio Tirol ist es, Interessierten, Schüler:innen, deren Eltern und Lehrer:innen einen Überblick über möglichst alle Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten zu bieten. Auch Studieninteressierte und Studierende sollen die Gelegenheit haben, sich über die Studienbedingungen in- und an ausländischen Universitäten und Hochschulen, sowie über postgraduale Studienmöglichkeiten zu informieren. Das breite Spektrum der Erwachsenenbildung soll – beschränkt auf höherqualifizierte Angebote – präsentiert werden. Den Besucher:innen soll auch der direkte Kontakt zu Firmen mit konkreten Ausbildungs- und Jobangeboten ermöglicht werden.
4.4. Teilnahmeberechtigung
Die Messe richtet sich primär an Schüler:innen und Jugendliche ab 14 Jahren, deren Eltern sowie Lehr- und Begleitpersonen.
Jüngere Besucher:innen unter 14 Jahren dürfen die Messe nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson betreten.
Der Eintritt ist kostenlos.
Die Teilnahme ist ausschließlich zu nicht-kommerziellen Zwecken (Information, Berufs- und Bildungsorientierung) gestattet.
4.5. Anmeldung und Registrierung
Einzelpersonen können die Messe ohne vorherige Anmeldung besuchen.
Schulklassen und Gruppen werden gebeten, sich vorab anzumelden, um eine bessere Organisation und Planung zu ermöglichen; eine Pflicht zur Anmeldung besteht jedoch nicht.
Für bestimmte Zusatzangebote (z. B. Workshops, Vorträge, Beratungsgespräche) kann eine separate Anmeldung erforderlich sein.
4.6. Ordnung und Sicherheit
Den Anweisungen des Messe- und Sicherheitspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
Verboten sind: das Mitführen gefährlicher Gegenstände, Waffen, pyrotechnischer Artikel, Alkohol und Drogen.
Große Gepäckstücke oder Fortbewegungsmittel (z. B. Fahrräder, Roller) dürfen nicht in die Messehallen mitgenommen werden und sind an den Garderoben abzugeben. Für abgelegte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Besucher:innen haben sich so zu verhalten, dass weder Personen noch Einrichtungen gefährdet, behindert oder beschädigt werden.
Bei Notfällen und Räumungsanordnungen sind die gekennzeichneten Fluchtwege unverzüglich zu benutzen.
Der Veranstalter behält sich vor, zum Schutz der Gesundheit (z. B. bei Pandemien) besondere Maßnahmen anzuordnen oder die Messe abzusagen.
4.7. Aufsichtspflicht
Für Schülergruppen liegt die Aufsichtspflicht während des gesamten Aufenthalts bei den begleitenden Lehr- oder Begleitpersonen.
Für minderjährige Einzelbesucher:innen liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.
4.8. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Auf der Messe können durch die SoWi-Holding GmbH, Partner oder beauftragte Medien Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt werden.
Mit dem Betreten des Messegeländes stimmen die Besucher:innen der unentgeltlichen Verwendung dieser Aufnahmen für Dokumentations-, Informations- und Öffentlichkeitszwecke (Website, Social Media, Printmedien) zu.
Besucher:innen, die damit nicht einverstanden sind, haben dies dem Fotografen/Filmteam oder der Messeleitung vor Ort mitzuteilen.
Eigene Aufnahmen durch Besucher:innen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch gestattet. Eine Veröffentlichung zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt.
4.9. Kommerzielles Verhalten
Kommerzielle Werbung, Verkaufsaktivitäten, Befragungen oder das Verteilen von Werbematerial durch Besucher:innen sind untersagt.
Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Messe und zu einem Hausverbot führen.
4.10. Haftung
Die Teilnahme an der Messe erfolgt auf eigene Gefahr.
Die SoWi-Holding GmbH haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden – ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Besucher:innen wird keine Haftung übernommen.
Besucher:innen haften für Schäden, die sie selbst vorsätzlich oder fahrlässig an Einrichtungen oder Dritten verursachen.
Sollten durch Verstöße gegen diese Bedingungen oder gegen gesetzliche Vorschriften Strafen oder Schäden entstehen, sind die Verursacher verpflichtet, den Veranstalter schad- und klaglos zu halten.
4.11. Änderungen & Absage
Der Veranstalter behält sich vor, Programm, Öffnungszeiten oder einzelne Veranstaltungen kurzfristig zu ändern.
Sollte die Messe aus wichtigen Gründen abgesagt oder abgebrochen werden müssen, entstehen daraus keine Ersatz- oder Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter.
4.12. Öffnungszeiten
An allen Tagen der Veranstaltung ist die Messe von 09:00 – 16:00 Uhr für die Besucher:innen geöffnet.
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