(Stand 16.02.2022)<\/em><\/p>
Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die m\u00e4nnliche Form verwendet. Diese schlie\u00dft die weibliche Form mit ein.<\/p>
1.1. Veranstaltung und Organisation<\/strong><\/p>
Die BeSt\u00b3 – Die Messe f\u00fcr Beruf Studium und Weiterbildung in Innsbruck wird vom Bundesministerium f\u00fcr Bildung, Wissenschaft und Forschung (bmbwf) und dem Arbeitsmarktservice \u00d6sterreich (AMS) veranstaltet. Die Organisation liegt bei der SoWi-Holding GmbH.<\/p>
1.2. Ziel<\/strong><\/p>
Ziel der BeSt\u00b3 Innsbruck ist es, Interessierten, Sch\u00fclern, deren Eltern und Lehrern einen \u00dcberblick \u00fcber m\u00f6glichst alle Ausbildungs- und Berufsm\u00f6glichkeiten zu bieten. Auch Studieninteressierte und Studierende sollen die Gelegenheit haben, sich \u00fcber die Studienbedingungen in- und an ausl\u00e4ndischen Universit\u00e4ten und Hochschulen, sowie \u00fcber postgraduale Studienm\u00f6glichkeiten zu informieren. Das breite Spektrum der Erwachsenenbildung soll \u2013 beschr\u00e4nkt auf h\u00f6herqualifizierte Angebote \u2013 pr\u00e4sentiert werden. Den Besuchern soll auch der direkte Kontakt zu Firmen mit konkreten Ausbildungs- und Jobangeboten erm\u00f6glicht werden.<\/p>
Die Aussteller haben an der Erreichung des Ziels mitzuwirken, indem sie qualifiziertes Personal f\u00fcr die Standbetreuung zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>
1.3. Anmeldung<\/strong><\/p>
Die Anmeldung und Bestellung eines Standes auf der BeSt3 Innsbruck ist ausschlie\u00dflich \u00fcber den Messe-Online Shop auf https:\/\/sowiholding.at\/<\/a> m\u00f6glich und muss vollst\u00e4ndig abgesendet werden. Die Anmeldefristen sind aus den jeweiligen Teilnahmem\u00f6glichkeiten bzw. auf der Website https:\/\/best-innsbruck.at\/<\/a> ersichtlich.<\/p>
Anmeldungen mit Vorbehalt k\u00f6nnen nicht ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>
1.4. Zulassungsbedingungen<\/strong><\/p>
1.5. Teilnahmegeb\u00fchr und Leistungsumfang<\/strong><\/p>
Die Teilnahmegeb\u00fchr sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Teilnahmebedingungen auf der Website https:\/\/best-innsbruck.at\/<\/a> sowie dem Messe-Online Shop auf https:\/\/sowiholding.at\/<\/a> und der Bestellbest\u00e4tigung.<\/p>
1.7. R\u00fccktritt des Ausstellers<\/strong><\/p>
1.8.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Standzuteilung<\/strong><\/p>
1.9.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gemeinschaftsst\u00e4nde<\/strong><\/p>
1.10.\u00a0\u00a0 \u00d6ffnungszeiten<\/strong><\/p>
1.11.\u00a0\u00a0 Aufbau und Abbau der Standdekoration<\/strong><\/p>
Jeder Aussteller wird rechtzeitig \u00fcber Gr\u00f6\u00dfe und Lage seines Standes informiert, um die Standdekoration entsprechend vorbereiten zu k\u00f6nnen. Bauliche Ver\u00e4nderungen am Aufbautag vor Beginn der Veranstaltung k\u00f6nnen nicht mehr vorgenommen werden.<\/p>
Bei Verwendung von audiovisuellen Ger\u00e4ten (Fernseher, Monitore, Beamer, etc) hat der Aussteller daf\u00fcr zu sorgen, dass diese die benachbarten Aussteller nicht st\u00f6ren. Eigene Boxen, Durchsagen mit Mikrophonen oder Musik sind nicht gestattet.<\/p>
S\u00e4mtliche Einrichtungen und Aufbauten m\u00fcssen standsicher aufgestellt werden. Lautsprecher und Scheinwerfer \u00fcber Kopf, mite einem Eigengewicht von mehr als 3 kg, m\u00fcssen doppelt gesichert werden.<\/p>
Werbet\u00fcrme, die mit Hei\u00dfluft oder Luftgebl\u00e4se betrieben werden, m\u00fcssen bei Stromausfall gegen Umfallen gesichert sein.<\/p>
1.12.\u00a0\u00a0 Standbau<\/strong><\/p>
Der Standbau wird mit 2,5m hohen Aluminiumstehern, sowie Aluminiumzargen und darin eingezogenen 6mm Homogenplatten als Wandelemente durchgef\u00fchrt. Auf den Stehern und Zargen darf weder genagelt, geschraubt, gestrichen oder geklebt werden. Das \u00dcbermalen der Homogenplatten, das Tapezieren mit nicht mehr abl\u00f6sbaren Tapeten, sowie das Bekleben mit Teppichklebeb\u00e4nder ist nicht gestattet. Besch\u00e4digte Standelemente werden zu Lasten des Ausstellers repariert oder neu beschafft. Bis zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen R\u00fcckgabe des gemieteten Materials bzw. Mobiliars an die Standbaufirma haftet der Aussteller\/Auftraggeber auch f\u00fcr zuf\u00e4llige Besch\u00e4digungen. Bei nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer R\u00fcckgabe wird der Neupreis der fehlenden oder besch\u00e4digten Gegenst\u00e4nde verrechnet.<\/p>
Reklamationen werden nur bis zum Veranstaltungsbeginn anerkannt. Der Abtransport von Ausstellungsg\u00fcter und Abbau von St\u00e4nden vor Ende der Veranstaltung ist unzul\u00e4ssig und wird mit einer P\u00f6nale von EUR 1.000,-verrechnet.<\/p>
1.13.\u00a0\u00a0 Vorablieferungen und Abholung<\/strong><\/p>
Vorablieferungen d\u00fcrfen fr\u00fchestens 10 Tage vor Messebeginn angeliefert werden und m\u00fcssen bis sp\u00e4testens Dienstag vor Beginn der Messe an der Adresse des Veranstaltungsortes einlangen.<\/p>
R\u00fccksendungen m\u00fcssen bis sp\u00e4testens zum darauffolgenden Montag 12:00 Uhr nach Ende der Messe vom Aussteller beauftragt und abgeholt werden. F\u00fcr Lieferung, Abholung und Versand ist der Aussteller verantwortlich.<\/p>
1.14.\u00a0\u00a0 Direktverkauf, Vertragsabschl\u00fcsse, Gewinnspiele<\/strong><\/p>
Der Direktverkauf ist nicht gestattet, sofern er durch die Messeorganisation nicht ausdr\u00fccklich zugelassen wird.<\/p>
Der Abschluss von Vertr\u00e4gen am Messestand bzw. die verbindliche Rekrutierung von Mitgliedern oder Arbeitnehmern ist nicht gestattet.<\/p>
Die Durchf\u00fchrung von Gewinnspielen jeglicher Art bedarf einer vorherigen Absprache mit der Messeorganisation.<\/p>
1.15.\u00a0\u00a0 Bewachung und Reinigung<\/strong><\/p>
Die Bewachung der Messehalle erfolgt durch Beauftragte der Messeorganisation ohne Haftung f\u00fcr Verluste oder Besch\u00e4digungen am Ausstellungsgut des Ausstellers.<\/p>
F\u00fcr die Bewachung und Beaufsichtigung des einzelnen Standes w\u00e4hrend der t\u00e4glichen \u00d6ffnungszeit sowie w\u00e4hrend des Auf- und Abbaus ist ausschlie\u00dflich der Aussteller zust\u00e4ndig und verantwortlich. Zur Nachtzeit m\u00fcssen bewegliche Gegenst\u00e4nde unter Verschluss genommen werden. F\u00fcr eine zus\u00e4tzliche Standbewachung muss sich der Aussteller auf eigene Kosten des von der Messeorganisation eingesetzten Bewachungsunternehmens bedienen.<\/p>
Die Messeorganisation sorgt f\u00fcr die allgemeine Reinigung des Gel\u00e4ndes und der Halleng\u00e4nge. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller. Die Reinigung der St\u00e4nde muss t\u00e4glich vor Er\u00f6ffnung der Veranstaltung beendet sein.<\/p>
F\u00fcr die Entsorgung der von ihm verursachten Abf\u00e4llen ist der Aussteller bzw. der von ihm beauftragte Standbauer zust\u00e4ndig.<\/p>
1.16.\u00a0\u00a0 Haftungsausschluss<\/strong><\/p>
Der Veranstalter bzw. die Messeorganisation \u00fcbernimmt keine Obhutspflicht f\u00fcr das Ausstellungsgut und die Standeinrichtung und schlie\u00dft au\u00dfer bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit auch f\u00fcr seine Mitarbeiter jede Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den daran aus. Dieser Haftungsausschluss gilt auch, wenn Gegenst\u00e4nde vom Veranstalter bzw. der Messeorganisation gelagert oder entgegengenommen werden.<\/p>
Weiterhin schlie\u00dft der Veranstalter bzw. die Messeorganisation die Haftung f\u00fcr Nachteile und Sch\u00e4den aus, die den Aussteller durch irrt\u00fcmliche Angaben bei der Platzzuweisung, dem Standaufbau oder der Standgestaltungsgenehmigung, Flyer- und Magazineintragungen sowie durch nicht unverz\u00fcglich schriftlich ger\u00fcgte Ver\u00e4nderungen der Standgr\u00f6\u00dfe und sonstige fehlerhafte Serviceleistungen entstehen, es sei denn, der Veranstalter bzw. die Messeorganisation hat dies wegen vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Verhaltens eigener Mitarbeiter zu vertreten. Die Haftung ist der H\u00f6he nach auf solche Sch\u00e4den begrenzt, mit deren Entstehung bei Vertr\u00e4gen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss.<\/p>
1.17.\u00a0\u00a0 Versicherung<\/strong><\/p>
Der Aussteller hat f\u00fcr den Abschluss aller notwendigen Versicherungen zu sorgen.<\/p>
1.18.\u00a0\u00a0 Verlegung und \u00c4nderung der Messe<\/strong><\/p>
Der Veranstalter bzw. die Messeorganisation beh\u00e4lt sich das Recht vor aus wichtigen Gr\u00fcnden den Beginn, die Dauer und\/oder die Messehalle auch nach Vertragsabschluss mit dem Aussteller abzu\u00e4ndern. Dem Aussteller erw\u00e4chst dadurch weder ein R\u00fccktrittsrecht noch ein Schadenersatzanspruch.<\/p>
1.19.\u00a0\u00a0 H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>
Kann der Veranstalter bzw. die Messeorganisation auf Grund h\u00f6herer Gewalt oder durch sonstige Umst\u00e4nde, die er nicht zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht durchf\u00fchren, so hat er die Aussteller unverz\u00fcglich hiervon zu unterrichten. Grunds\u00e4tzlich entf\u00e4llt der Anspruch auf die Teilnahmegeb\u00fchr, jedoch kann der Veranstalter bzw. die Messeorganisation vom Aussteller bei ihm in Auftrag gegebene Arbeiten in H\u00f6he der entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen, soweit das Ergebnis der Arbeiten f\u00fcr den Aussteller noch von Interesse ist.<\/p>
Sollte der Veranstalter bzw. die Messeorganisation in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem sp\u00e4teren Termin durchzuf\u00fchren, so hat er die Aussteller hiervon unverz\u00fcglich zu unterrichten. Die Aussteller sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem ver\u00e4nderten Termin abzusagen. In diesem Falle haben sie Anspruch auf R\u00fcckerstattung bzw. Erlass der Teilnahmegeb\u00fchr.<\/p>
Muss der Veranstalter bzw. die Messeorganisation auf Grund Eintritts h\u00f6herer Gewalt oder auf Grund sonstiger Umst\u00e4nde, die er nicht zu vertreten hat, eine begonnene Veranstaltung verk\u00fcrzen oder absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf R\u00fcckzahlung oder Erlass der Teilnahmegeb\u00fchr.<\/p>
1.20.\u00a0\u00a0 Digitale Messe<\/strong><\/p>
Kann die Messe, insbesondere aus Gr\u00fcnden H\u00f6herer Gewalt nicht stattfinden, beh\u00e4lt sich der Veranstalter vor, die Messe ersatzweise digital durchzuf\u00fchren. Die ersatzweise Durchf\u00fchrung einer digitalen Messe liegt jedoch ausschlie\u00dflich im Ermessen des Veranstalters.<\/p>
Nach Bekanntgabe der Absage der Pr\u00e4senzmesse und der Bekanntgabe der Durchf\u00fchrung einer digitalen Messe, haben die Aussteller binnen 4 Wochen, l\u00e4ngstens jedoch 2 Wochen vor Beginn der Messe bekanntzugeben, ob sie an der digitalen Messe, welche anstelle der Pr\u00e4senzmesse durchgef\u00fchrt wird, teilnehmen wollen.<\/p>
Die Teilnahmegeb\u00fchr f\u00fcr die ersatzweise durchgef\u00fchrte digitale Messe reduziert sich im Verh\u00e4ltnis zur Teilnahmegeb\u00fchr f\u00fcr die Pr\u00e4senzmesse bis zu 30 %<\/p>
1.21.\u00a0\u00a0 Ausstellerkatalog<\/strong><\/p>
Eine Eintragung der Bezeichnung der Institution in den Ausstellerkatalog und\/oder den Webseiten ist verpflichtend und ist im Mietpreis inkludiert.<\/p>
1.22.\u00a0\u00a0 Werbung in den Ausstellungsr\u00e4umen<\/strong><\/p>
Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes f\u00fcr die eigene Firma oder Institution des Ausstellers und nur f\u00fcr die von ihm hergestellten, vertriebenen oder angebotenen Ausstellungsg\u00fcter erlaubt. Werbemittel d\u00fcrfen nicht in die G\u00e4nge hineinragen und die H\u00f6he von 250 cm nicht \u00fcberschreiten.<\/p>
Werbung au\u00dferhalb des gemieteten Standes ist nur in Ausnahmef\u00e4llen nach einer gesonderten Absprache mit der Messeorganisation gestattet. Politische Werbung ist grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig.<\/p>
Die \u00dcberlassung von Werbefl\u00e4chen durch einen Aussteller an Fremdfirmen ist grunds\u00e4tzlich nicht gestattet und bedarf im Einzelfall der Absprache mit der Messeorganisation.<\/p>
\u00a0<\/p>
1.23.\u00a0\u00a0 Bild und Tonaufnahmen<\/strong><\/p>
Der Veranstalter bzw. die Messeorganisation ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Ton- und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsst\u00e4nden sowie den Ausstellungsobjekten anzufertigen oder anfertigen zu lassen und f\u00fcr Werbung oder Pressever\u00f6ffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller Einwendungen dagegen erheben kann.<\/p>
1.24. <\/strong>Verpflichtung zur Anmeldung bei der AKM f\u00fcr Musiknutzung<\/b><\/p>
Der Aussteller ist verpflichtet, s\u00e4mtliche erforderlichen Anmeldungen bei der AKM\u00a0 eigenverantwortlich und rechtzeitig vorzunehmen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr jegliche Musiknutzung am Messestand, im Rahmen von Workshops, B\u00fchnenauftritten oder \u00e4hnlichen Veranstaltungsformaten<\/p>
1.25.\u00a0\u00a0 Datenschutz<\/strong><\/p>
Der Veranstalter bzw. die Messeorganisation erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten, die bei der Anmeldung zur Teilnahme an der Messe von den Ausstellern bekannt gegeben werden, f\u00fcr die Begr\u00fcndung, Durchf\u00fchrung und Abwicklung des Vertragsverh\u00e4ltnisses mit den Ausstellern. Soweit der Veranstalter bzw. die Messeorganisation sich zur Erf\u00fcllung seiner vertraglichen Verpflichtungen externer Partner bedienen muss, werden die bei der Messeanmeldung vom Aussteller bekanntgegebenen Daten an diese weitergegeben.<\/p>
Die Daten werden ausschlie\u00dflich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschlie\u00dflich zu den definierten Zwecken genutzt.<\/p>
Die erteilte Einwilligungserkl\u00e4rung kann gegen\u00fcber dem Veranstalter bzw. der Messeorganisation jederzeit per E-Mail an info@sowiholding.at<\/a> widerrufen werden.<\/p>
Zus\u00e4tzliche Informationen zum Datenschutz sind unter folgendem Link abrufbar: https:\/\/sowiholding.at\/datenschutzerklaerung\/<\/a><\/p>
1.26.\u00a0\u00a0 Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>
Anzuwendendes Recht<\/strong><\/p>
(Stand 16.02.2022)<\/em><\/p>
Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die m\u00e4nnliche Form verwendet. Diese schlie\u00dft die weibliche Form mit ein.<\/p>
2.1. Veranstaltung und Organisation<\/strong><\/p>
Die BeSt\u00b3 – Die Messe f\u00fcr Beruf Studium und Weiterbildung in Klagenfurt wird vom Bundesministerium f\u00fcr Bildung, Wissenschaft und Forschung (bmbwf) und dem Arbeitsmarktservice \u00d6sterreich (AMS) veranstaltet. Die Organisation liegt bei der SoWi-Holding GmbH.<\/p>
2.2. Ziel<\/strong><\/p>
Ziel der BeSt\u00b3 Klagenfurt ist es, Interessierten, Sch\u00fclern, deren Eltern und Lehrern einen \u00dcberblick \u00fcber m\u00f6glichst alle Ausbildungs- und Berufsm\u00f6glichkeiten zu bieten. Auch Studieninteressierte und Studierende sollen die Gelegenheit haben, sich \u00fcber die Studienbedingungen an in- und ausl\u00e4ndischen Universit\u00e4ten und Hochschulen, sowie \u00fcber postgraduale Studienm\u00f6glichkeiten zu informieren. Das breite Spektrum der Erwachsenenbildung soll \u2013 beschr\u00e4nkt auf h\u00f6herqualifizierte Angebote \u2013 pr\u00e4sentiert werden. Den Besuchern soll auch der direkte Kontakt zu Firmen mit konkreten Ausbildungs- und Jobangeboten erm\u00f6glicht werden.<\/p>
Die Aussteller haben an der Erreichung des Ziels mitzuwirken, indem sie qualifiziertes Personal f\u00fcr die Standbetreuung zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>
2.3. Anmeldung<\/strong><\/p>
Die Anmeldung und Bestellung eines Standes auf der BeSt3 Klagenfurt ist ausschlie\u00dflich \u00fcber den Messe-Online Shop auf https:\/\/sowiholding.at\/<\/a> m\u00f6glich und muss vollst\u00e4ndig abgesendet werden. Die Anmeldefristen sind aus den jeweiligen Teilnahmem\u00f6glichkeiten bzw. auf der Website https:\/\/best-klagenfurt.at\/<\/a> ersichtlich.<\/p>
Anmeldungen mit Vorbehalt k\u00f6nnen nicht ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>
2.4. Zulassungsbedingungen<\/strong><\/p>
2.5. Teilnahmegeb\u00fchr und Leistungsumfang<\/strong><\/p>
Die Teilnahmegeb\u00fchr sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Teilnahmebedingungen auf der Website https:\/\/best-klagenfurt.at\/<\/a> sowie dem Messe-Online Shop auf https:\/\/sowiholding.at\/ und der Bestellbest\u00e4tigung.<\/p>
2.7. R\u00fccktritt des Ausstellers<\/strong><\/p>
2.8. Standzuteilung<\/strong><\/p>
2.9. Gemeinschaftsst\u00e4nde<\/strong><\/p>
2.10. \u00d6ffnungszeiten<\/strong><\/p>
2.11. Aufbau und Abbau der Standdekoration<\/strong><\/p>
Jeder Aussteller wird rechtzeitig \u00fcber Gr\u00f6\u00dfe und Lage seines Standes informiert, um die Standdekoration entsprechend vorbereiten zu k\u00f6nnen. Bauliche Ver\u00e4nderungen am Aufbautag vor Beginn der Veranstaltung k\u00f6nnen nicht mehr vorgenommen werden.<\/p>
Bei Verwendung von audiovisuellen Ger\u00e4ten (Fernseher, Monitore, Beamer, etc) hat der Aussteller daf\u00fcr zu sorgen, dass diese die benachbarten Aussteller nicht st\u00f6ren. Eigene Boxen, Durchsagen mit Mikrophonen oder Musik sind nicht gestattet.<\/p>
S\u00e4mtliche Einrichtungen und Aufbauten m\u00fcssen standsicher aufgestellt werden. Lautsprecher und Scheinwerfer \u00fcber Kopf, mite einem Eigengewicht von mehr als 3 kg, m\u00fcssen doppelt gesichert werden.<\/p>
Werbet\u00fcrme, die mit Hei\u00dfluft oder Luftgebl\u00e4se betrieben werden, m\u00fcssen bei Stromausfall gegen Umfallen gesichert sein.<\/p>
2.12. Standbau<\/strong><\/p>
Der Standbau wird mit 2,5m hohen Aluminiumstehern, sowie Aluminiumzargen und darin eingezogenen 6mm Homogenplatten als Wandelemente durchgef\u00fchrt. Auf den Stehern und Zargen darf weder genagelt, geschraubt, gestrichen oder geklebt werden. Das \u00dcbermalen der Homogenplatten, das Tapezieren mit nicht mehr abl\u00f6sbaren Tapeten, sowie das Bekleben mit Teppichklebeb\u00e4nder ist nicht gestattet. Besch\u00e4digte Standelemente werden zu Lasten des Ausstellers repariert oder neu beschafft. Bis zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen R\u00fcckgabe des gemieteten Materials bzw. Mobiliars an die Standbaufirma haftet der Aussteller\/Auftraggeber auch f\u00fcr zuf\u00e4llige Besch\u00e4digungen. Bei nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer R\u00fcckgabe wird der Neupreis der fehlenden oder besch\u00e4digten Gegenst\u00e4nde verrechnet.<\/p>
Reklamationen werden nur bis zum Veranstaltungsbeginn anerkannt. Der Abtransport von Ausstellungsg\u00fcter und Abbau von St\u00e4nden vor Ende der Veranstaltung ist unzul\u00e4ssig und wird mit einer P\u00f6nale von EUR 1.000,- verrechnet.<\/p>
2.13. Vorablieferungen und Abholung<\/strong><\/p>
Vorablieferungen d\u00fcrfen fr\u00fchestens 10 Tage vor Messebeginn angeliefert werden und m\u00fcssen bis sp\u00e4testens Mittwoch vor Beginn der Messe an der Adresse des Veranstaltungsortes einlangen.<\/p>
R\u00fccksendungen m\u00fcssen bis sp\u00e4testens zum darauffolgenden Montag 12:00 Uhr nach Ende der Messe vom Aussteller beauftragt und abgeholt werden. F\u00fcr Lieferung, Abholung und Versand ist der Aussteller verantwortlich.<\/p>
2.14. Direktverkauf, Vertragsabschl\u00fcsse, Gewinnspiele<\/strong><\/p>
Der Direktverkauf ist nicht gestattet, sofern er durch die Messeorganisation nicht ausdr\u00fccklich zugelassen wird.<\/p>
Der Abschluss von Vertr\u00e4gen am Messestand bzw. die verbindliche Rekrutierung von Mitgliedern oder Arbeitnehmern ist nicht gestattet.<\/p>
Die Durchf\u00fchrung von Gewinnspielen jeglicher Art bedarf einer vorherigen Absprache mit der Messeorganisation.<\/p>
2.15. Bewachung und Reinigung<\/strong><\/p>
Die Bewachung der Messehalle erfolgt durch Beauftragte der Messeorganisation ohne Haftung f\u00fcr Verluste oder Besch\u00e4digungen am Ausstellungsgut des Ausstellers.<\/p>
F\u00fcr die Bewachung und Beaufsichtigung des einzelnen Standes w\u00e4hrend der t\u00e4glichen \u00d6ffnungszeit sowie w\u00e4hrend des Auf- und Abbaus ist ausschlie\u00dflich der Aussteller zust\u00e4ndig und verantwortlich. Zur Nachtzeit m\u00fcssen bewegliche Gegenst\u00e4nde unter Verschluss genommen werden. F\u00fcr eine zus\u00e4tzliche Standbewachung muss sich der Aussteller auf eigene Kosten des von der Messeorganisation eingesetzten Bewachungsunternehmens bedienen.<\/p>
Die Messeorganisation sorgt f\u00fcr die allgemeine Reinigung des Gel\u00e4ndes und der Halleng\u00e4nge. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller. Die Reinigung der St\u00e4nde muss t\u00e4glich vor Er\u00f6ffnung der Veranstaltung beendet sein.<\/p>
F\u00fcr die Entsorgung der von ihm verursachten Abf\u00e4llen ist der Aussteller bzw. der von ihm beauftragte Standbauer zust\u00e4ndig.<\/p>
2.16. Haftungsausschluss<\/strong><\/p>
Der Veranstalter bzw. die Messeorganisation \u00fcbernimmt keine Obhutspflicht f\u00fcr das Ausstellungsgut und die Standeinrichtung und schlie\u00dft au\u00dfer bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit auch f\u00fcr seine Mitarbeiter jede Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den daran aus. Dieser Haftungsausschluss gilt auch, wenn Gegenst\u00e4nde vom Veranstalter bzw. der Messeorganisation gelagert oder entgegengenommen werden.<\/p>
Weiterhin schlie\u00dft der Veranstalter bzw. die Messeorganisation die Haftung f\u00fcr Nachteile und Sch\u00e4den aus, die den Aussteller durch irrt\u00fcmliche Angaben bei der Platzzuweisung, dem Standaufbau oder der Standgestaltungsgenehmigung, Flyer- und Magazineintragungen sowie durch nicht unverz\u00fcglich schriftlich ger\u00fcgte Ver\u00e4nderungen der Standgr\u00f6\u00dfe und sonstige fehlerhafte Serviceleistungen entstehen, es sei denn, der Veranstalter bzw. die Messeorganisation hat dies wegen vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Verhaltens eigener Mitarbeiter zu vertreten. Die Haftung ist der H\u00f6he nach auf solche Sch\u00e4den begrenzt, mit deren Entstehung bei Vertr\u00e4gen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss.<\/p>
2.17. Versicherung<\/strong><\/p>
Der Aussteller hat f\u00fcr den Abschluss aller notwendigen Versicherungen zu sorgen.<\/p>
2.18. Verlegung und \u00c4nderung der Messe<\/strong><\/p>
Der Veranstalter bzw. die Messeorganisation beh\u00e4lt sich das Recht vor aus wichtigen Gr\u00fcnden den Beginn, die Dauer und\/oder die Messehalle auch nach Vertragsabschluss mit dem Aussteller abzu\u00e4ndern. Dem Aussteller erw\u00e4chst dadurch weder ein R\u00fccktrittsrecht noch ein Schadenersatzanspruch.<\/p>
2.19. H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>
Kann der Veranstalter bzw. die Messeorganisation auf Grund h\u00f6herer Gewalt oder durch sonstige Umst\u00e4nde, die er nicht zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht durchf\u00fchren, so hat er die Aussteller unverz\u00fcglich hiervon zu unterrichten. Grunds\u00e4tzlich entf\u00e4llt der Anspruch auf die Teilnahmegeb\u00fchr, jedoch kann der Veranstalter bzw. die Messeorganisation vom Aussteller bei ihm in Auftrag gegebene Arbeiten in H\u00f6he der entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen, soweit das Ergebnis der Arbeiten f\u00fcr den Aussteller noch von Interesse ist.<\/p>
Sollte der Veranstalter bzw. die Messeorganisation in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem sp\u00e4teren Termin durchzuf\u00fchren, so hat er die Aussteller hiervon unverz\u00fcglich zu unterrichten. Die Aussteller sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem ver\u00e4nderten Termin abzusagen. In diesem Falle haben sie Anspruch auf R\u00fcckerstattung bzw. Erlass der Teilnahmegeb\u00fchr.<\/p>
Muss der Veranstalter bzw. die Messeorganisation auf Grund Eintritts h\u00f6herer Gewalt oder auf Grund sonstiger Umst\u00e4nde, die er nicht zu vertreten hat, eine begonnene Veranstaltung verk\u00fcrzen oder absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf R\u00fcckzahlung oder Erlass der Teilnahmegeb\u00fchr.<\/p>
2.20. Digitale Messe<\/strong><\/p>
Kann die Messe, insbesondere aus Gr\u00fcnden H\u00f6herer Gewalt nicht stattfinden, beh\u00e4lt sich der Veranstalter vor, die Messe ersatzweise digital durchzuf\u00fchren. Die ersatzweise Durchf\u00fchrung einer digitalen Messe liegt jedoch ausschlie\u00dflich im Ermessen des Veranstalters. Nach Bekanntgabe der Absage der Pr\u00e4senzmesse und der Bekanntgabe der Durchf\u00fchrung einer digitalen Messe, haben die Aussteller binnen 4 Wochen, l\u00e4ngstens jedoch 2 Wochen vor Beginn der Messe bekanntzugeben, ob sie an der digitalen Messe, welche anstelle der Pr\u00e4senzmesse durchgef\u00fchrt wird, teilnehmen wollen. Die Teilnahmegeb\u00fchr f\u00fcr die ersatzweise durchgef\u00fchrte digitale Messe reduziert sich im Verh\u00e4ltnis zur Teilnahmegeb\u00fchr f\u00fcr die Pr\u00e4senzmesse bis zu 30 %<\/p>
2.21. Ausstellerkatalog<\/strong><\/p>
Eine Eintragung der Bezeichnung der Institution in den Ausstellerkatalog und\/oder den Webseiten ist verpflichtend und ist im Mietpreis inkludiert.<\/p>
2.22. Werbung in den Ausstellungsr\u00e4umen<\/strong><\/p>
Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes f\u00fcr die eigene Firma oder Institution des Ausstellers und nur f\u00fcr die von ihm hergestellten, vertriebenen oder angebotenen Ausstellungsg\u00fcter erlaubt. Werbemittel d\u00fcrfen nicht in die G\u00e4nge hineinragen und die H\u00f6he von 250 cm nicht \u00fcberschreiten.<\/p>
Werbung au\u00dferhalb des gemieteten Standes ist nur in Ausnahmef\u00e4llen nach einer gesonderten Absprache mit der Messeorganisation gestattet. Politische Werbung ist grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig.<\/p>
Die \u00dcberlassung von Werbefl\u00e4chen durch einen Aussteller an Fremdfirmen ist grunds\u00e4tzlich nicht gestattet und bedarf im Einzelfall der Absprache mit der Messeorganisation.<\/p>
2.23. Bild und Tonaufnahmen<\/strong><\/p>
Der Veranstalter bzw. die Messeorganisation ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Ton- und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsst\u00e4nden sowie den Ausstellungsobjekten anzufertigen oder anfertigen zu lassen und f\u00fcr Werbung oder Pressever\u00f6ffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller Einwendungen dagegen erheben kann.<\/p>
2.24. <\/strong>Verpflichtung zur Anmeldung bei der AKM f\u00fcr Musiknutzung<\/b><\/p>
Der Aussteller ist verpflichtet, s\u00e4mtliche erforderlichen Anmeldungen bei der AKM\u00a0 eigenverantwortlich und rechtzeitig vorzunehmen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr jegliche Musiknutzung am Messestand, im Rahmen von Workshops, B\u00fchnenauftritten oder \u00e4hnlichen Veranstaltungsformaten<\/p>
2.25. Datenschutz<\/strong><\/p>
Der Veranstalter bzw. die Messeorganisation erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten, die bei der Anmeldung zur Teilnahme an der Messe von den Ausstellern bekannt gegeben werden, f\u00fcr die Begr\u00fcndung, Durchf\u00fchrung und Abwicklung des Vertragsverh\u00e4ltnisses mit den Ausstellern. Soweit der Veranstalter bzw. die Messeorganisation sich zur Erf\u00fcllung seiner vertraglichen Verpflichtungen externer Partner bedienen muss, werden die bei der Messeanmeldung vom Aussteller bekanntgegebenen Daten an diese weitergegeben.<\/p>
Die Daten werden ausschlie\u00dflich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschlie\u00dflich zu den definierten Zwecken genutzt.<\/p>
Die erteilte Einwilligungserkl\u00e4rung kann gegen\u00fcber dem Veranstalter bzw. der Messeorganisation jederzeit per E-Mail an info@sowiholding.at<\/a> widerrufen werden.<\/p>
Zus\u00e4tzliche Informationen zum Datenschutz sind unter folgendem Link abrufbar: https:\/\/sowiholding.at\/datenschutzerklaerung\/<\/a><\/p>
2.26. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>
Anzuwendendes Recht<\/strong><\/p>
(Stand: 01.06.2023)<\/em><\/p>\n
3.1. Veranstalter<\/strong><\/p>\n
Die career & competence\/master lounge in Innsbruck wird von der SoWi-Holding GmbH (Firmenbuchnummer: 573849x) veranstaltet und organisiert.<\/p>\n
3.2. Ziele<\/strong><\/p>\n
Ziel der career & competence\/ master lounge ist es Young Professionals, Absolventen und Studierende am Hochschulstandort Tirol mit interessanten zuk\u00fcnftigen Arbeitgebern in Kontakt zu bringen sowie \u00fcber Masterstudienlehrg\u00e4nge bzw. postgraduale Studienm\u00f6glichkeiten zu informieren.<\/p>\n
Die Aussteller haben an der Erreichung des Ziels mitzuwirken, indem sie ihre St\u00e4nde mit entsprechend qualifizierten Strandbetreuern besetzen.<\/p>\n
3.3. Anmeldung<\/strong><\/p>\n
Die Anmeldung und Bestellung eines Standes auf der career & competence\/ master lounge muss vollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllt und rechtsverbindlich unterfertigt sein. Die Anmeldefristen sind aus den jeweiligen Anmeldeinformationen ersichtlich. M\u00fcndliche, telefonische oder Anmeldungen mit Vorbehalt k\u00f6nnen nicht ber\u00fccksichtigt werden. Die Anmeldung erfolgt ausschlie\u00dflich \u00fcber die Website https:\/\/sowiholding.at\/<\/p>\n
Mit der verbindlichen Anmeldung nimmt der Aussteller die Teilnahme- und Gesch\u00e4ftsbedingungen zustimmend zur Kenntnis.<\/p>\n
F\u00fcr den Veranstalter sind getroffene Vereinbarungen nur dann rechtsverbindlich, wenn diese vom Veranstalter schriftlich best\u00e4tigt wurden. Die Best\u00e4tigung erfolgt nach Einlangen der Teilnahmegeb\u00fchr.<\/p>\n
3.4. Zulassung<\/strong><\/p>\n
\u00dcber die Zulassung von Ausstellern entscheidet ausschlie\u00dflich der Veranstalter. Der Veranstalter beh\u00e4lt sich vor, die Teilnahme eines Ausstellers aufgrund der begrenzten Gesamtausstellungsfl\u00e4che, aufgrund einer versp\u00e4teten Anmeldung, aufgrund der nicht fristgerechten \u00dcberweisung der Teilnahmegeb\u00fchr sowie sonstiger Gr\u00fcnde abzulehnen.<\/p>\n
Aus einer bereits einmal erfolgten Zulassung entsteht dem Aussteller kein wie immer gearteter Anspruch auf weitere Zulassungen.<\/p>\n
3.5. Teilnahmegeb\u00fchr und Leistungsumfang <\/strong><\/p>\n
Die Teilnahmegeb\u00fchr sowie die darin enthaltenen Leistungen sind aus dem Online-Shop zu entnehmen und werden bei per Bestellbest\u00e4tigung \u00fcbermittelt.<\/p>\n
3.6. Zahlung<\/strong><\/p>\n
Die volle Teilnahmegeb\u00fchr laut Auftragsbest\u00e4tigung ist innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Rechnung zu zahlen. Bei kurzfristiger Anmeldung zur Messe (weniger als 14 Tage vor der Messe), muss die Teilnahmegeb\u00fchr vor der Messe eingehen.<\/p>\n
Beanstandungen der Rechnungen k\u00f6nnen nur ber\u00fccksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung schriftlich gegen\u00fcber dem Veranstalter erfolgen.<\/p>\n
3.7. R\u00fccktritt des Ausstellers<\/strong><\/p>\n
Der R\u00fccktritt vom Vertrag hat schriftlich zu erfolgen. Bei einem R\u00fccktritt vom Vertrag bis zu 65 Tage vor Veranstaltung ist eine Stornogeb\u00fchr in der H\u00f6he von der H\u00e4lfte der vereinbarten Standgeb\u00fchr zu entrichten. Erfolgt der R\u00fccktritt nach diesem Termin, so ist der gesamte vereinbarte Betrag der Standgeb\u00fchr als Stornogeb\u00fchr zu entrichten, unabh\u00e4ngig davon, ob der gegenst\u00e4ndliche Stand vom Veranstalter weitervermietet wird oder nicht.<\/p>\n
3.8. Stand-\/Platzzuteilung<\/strong><\/p>\n
Die St\u00e4nde werden in der Reihenfolge der eingegangenen und vom Veranstalter best\u00e4tigten Anmeldungen vergeben.<\/p>\n
Die Zuteilung der St\u00e4nde ist ausschlie\u00dflich dem Veranstalter vorbehalten und wird unter Ber\u00fccksichtigung des Themas und der Gliederung der Veranstaltung sowie der zur Verf\u00fcgung stehenden R\u00e4umlichkeiten bzw. der Gesamtfl\u00e4che vorgenommen.<\/p>\n
Standw\u00fcnsche werden nach M\u00f6glichkeit beachtet.<\/p>\n
Ein Austausch des zugeteilten Standes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollst\u00e4ndige \u00dcberlassung des Standes an Dritte ist ohne entsprechende Vereinbarung mit dem Veranstalter nicht gestattet. <\/strong><\/p>\n
3.9. Gemeinschaftsst\u00e4nde<\/strong><\/p>\n
Grunds\u00e4tzlich ist es m\u00f6glich, dass sich mehrere Aussteller einen Stand teilen. Wollen mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand mieten, so haben sie in der Anmeldung einen von ihnen bevollm\u00e4chtigten Ausstellungsvertreter zu benennen, der die verantwortliche Ansprechperson f\u00fcr den Veranstalter ist. Die zus\u00e4tzliche Eintragung in die Messe-Sonderbeilage erfolgt gegen entsprechenden Aufpreis.<\/p>\n
3.10. \u00d6ffnungszeiten<\/strong><\/p>\n
F\u00fcr die Aussteller ist die Messe am Tag der Veranstaltung von 07:30 \u2013 20:00 Uhr ge\u00f6ffnet. F\u00fcr die Besucher ist die Messe am Tag der Veranstaltung von 10:00 \u2013 16:00 Uhr ge\u00f6ffnet; in dieser Zeit m\u00fcssen die St\u00e4nde von den Standbetreuern besetzt sein.<\/p>\n
3.11. Aufbau und Abbau der Standdekoration<\/strong><\/p>\n
Die genauen Informationen \u00fcber den Aufbau und Abbau der Standdekoration, sowie die Anlieferung des Messematerials werden den Ausstellern rechtzeitig bekannt gegeben.<\/p>\n
Der Aufbau kann von den Ausstellern am Vortag der Veranstaltung zwischen 8:00 \u2013 17:00 Uhr vorgenommen werden. Der Abbau kann fr\u00fchestens nach Messeschluss (ab 16:00 Uhr) beginnen und ist bis sp\u00e4testens 12:00 Uhr des Folgetages abzuschlie\u00dfen. Eigene Standsysteme m\u00fcssen ausnahmslos bis 12:00 Uhr des Folgetages aus der Halle entfernt sein.
Ein Abtransport von Ausstellungsg\u00fctern und der Abbau von St\u00e4nden vor Ende der Veranstaltung (16:00 Uhr) ist unzul\u00e4ssig und hat die Verrechnung einer P\u00f6nale von EUR 1.000,-<\/strong> zur Folge.<\/p>\n
Als Standdekoration d\u00fcrfen nur feuerpolizeilich erlaubte Materialien verwendet werden. F\u00fcr eigene Teppiche und textilen Dekor ist ein Brandsicherheitszertifikat mitzubringen, das auf Nachfrage vorzulegen ist.
Das Brandverhalten von Dekorationsartikeln muss folgenden Klassifikationen entsprechen:<\/p>\n
Bei Verwendung von audiovisuellen Ger\u00e4ten (Fernseher, Monitore, Beamer, etc) hat der Aussteller daf\u00fcr zu sorgen, dass diese die benachbarten Aussteller nicht st\u00f6ren. Eigene Boxen, Durchsagen mit Mikrophonen oder Musik sind nicht gestattet. Jeder Aussteller wird rechtzeitig \u00fcber Gr\u00f6\u00dfe und Lage seines Standes informiert, um die Standdekoration entsprechend vorbereiten zu k\u00f6nnen. Bauliche Ver\u00e4nderungen am Aufbautag vor Beginn der Veranstaltung k\u00f6nnen nicht mehr vorgenommen werden.<\/p>\n
S\u00e4mtliche Einrichtungen und Aufbauten m\u00fcssen standsicher aufgestellt werden. Lautsprecher und Scheinwerfer \u00fcber Kopf, mite einem Eigengewicht von mehr als 3 kg, m\u00fcssen doppelt gesichert werden.<\/p>\n
Werbet\u00fcrme, die mit Hei\u00dfluft oder Luftgebl\u00e4se betrieben werden, m\u00fcssen bei Stromausfall gegen Umfallen gesichert sein.<\/p>\n
3.12. Standbau<\/strong><\/p>\n
Der Standbau (Standardstand) wird mit 2,5m hohen Aluminiumstehern, sowie Aluminiumzargen und darin eingezogenen 6mm Homogenplatten als Wandelemente durchgef\u00fchrt (Infoblatt Systemw\u00e4nde<\/a>). Auf den Stehern und Zargen darf weder genagelt, geschraubt, gestrichen oder geklebt werden. Das \u00dcbermalen der Homogenplatten, das Tapezieren mit nicht mehr abl\u00f6sbaren Tapeten, sowie das Bekleben mit Teppichklebeb\u00e4nder ist nicht gestattet. Besch\u00e4digte Standelemente werden zu Lasten des Ausstellers repariert oder neu beschafft.<\/p>\n
3.13. Vorablieferungen und Abholung<\/strong><\/p>\n
3.14. Direktverkauf, Gewinnspiele, etc.<\/strong><\/p>\n
3.15. Bewachung und Reinigung<\/strong><\/p>\n
3.16. Haftungsausschluss<\/strong><\/p>\n
3.17. Versicherung<\/strong><\/p>\n
Der Aussteller hat f\u00fcr den Abschluss aller notwendigen Versicherungen zu sorgen.<\/p>\n
3.18. Verlegung und \u00c4nderung der Messe<\/strong><\/p>\n
3.19 H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>\n
3.20. Digitale Messe<\/strong><\/p>\n
3.21. Messe-Sonderbeilage\/Website <\/strong><\/p>\n
3.22. Werbung in den Ausstellungsr\u00e4umen<\/strong><\/p>\n
3.23. Bild und Tonaufnahmen<\/strong><\/p>\n
3.24. Verpflichtung zur Anmeldung bei der AKM f\u00fcr Musiknutzung<\/p>\n
3.25. Datenschutz<\/strong><\/p>\n
3.26. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n
(Stand: 01.08.2023)<\/em><\/p>
4.1. Veranstalter<\/strong><\/p>
Die career & competence Backstube in Innsbruck wird von der SoWi-Holding GmbH (Firmenbuchnummer: 573849x) und Verein Die B\u00e4ckerei \u2013 Kulturbackstube (ZVR 159775057) veranstaltet und organisiert.<\/p>
4.2. Ziele<\/strong><\/p>
Ziel der career & competence\/ master lounge ist es Young Professionals, Absolventen und Studierende am Hochschulstandort Tirol mit interessanten zuk\u00fcnftigen Arbeitgebern in Kontakt zu bringen sowie \u00fcber Masterstudienlehrg\u00e4nge bzw. postgraduale Studienm\u00f6glichkeiten zu informieren.<\/p>
Die Aussteller haben an der Erreichung des Ziels mitzuwirken, indem sie ihre St\u00e4nde mit entsprechend qualifizierten Strandbetreuern besetzen.<\/p>
4.3. Anmeldung<\/strong><\/p>
Die Anmeldung und Bestellung der Teilnahme an der career & competence Backstube muss vollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllt und rechtsverbindlich unterfertigt sein. Die Anmeldefristen sind aus den jeweiligen Anmeldeinformationen ersichtlich. M\u00fcndliche, telefonische oder Anmeldungen mit Vorbehalt k\u00f6nnen nicht ber\u00fccksichtigt werden. Die Anmeldung erfolgt ausschlie\u00dflich \u00fcber die Website https:\/\/sowiholding.at\/<\/p>
Mit der verbindlichen Anmeldung nimmt der Aussteller die Teilnahme- und Gesch\u00e4ftsbedingungen zustimmend zur Kenntnis.<\/p>
F\u00fcr den Veranstalter sind getroffene Vereinbarungen nur dann rechtsverbindlich, wenn diese vom Veranstalter schriftlich best\u00e4tigt wurden. Die Best\u00e4tigung erfolgt nach Einlangen der Teilnahmegeb\u00fchr.<\/p>
4.4. Zulassung<\/strong><\/p>
\u00dcber die Zulassung von Ausstellern entscheidet ausschlie\u00dflich der Veranstalter. Der Veranstalter beh\u00e4lt sich vor, die Teilnahme eines Ausstellers aufgrund der begrenzten Gesamtausstellungsfl\u00e4che, aufgrund einer versp\u00e4teten Anmeldung, aufgrund der nicht fristgerechten \u00dcberweisung der Teilnahmegeb\u00fchr sowie sonstiger Gr\u00fcnde abzulehnen.<\/p>
Aus einer bereits einmal erfolgten Zulassung entsteht dem Aussteller kein wie immer gearteter Anspruch auf weitere Zulassungen.<\/p>
4.5. Teilnahmegeb\u00fchr und Leistungsumfang<\/strong><\/p>
Die Teilnahmegeb\u00fchr sowie die darin enthaltenen Leistungen sind aus dem Online-Shop zu entnehmen und werden bei per Bestellbest\u00e4tigung \u00fcbermittelt.<\/p>
4.6. Zahlung<\/strong><\/p>
Die volle Teilnahmegeb\u00fchr laut Auftragsbest\u00e4tigung ist innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Rechnung zu zahlen. Bei kurzfristiger Anmeldung zur Veranstaltung (weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung), muss die Teilnahmegeb\u00fchr vor der Veranstaltung eingehen.<\/p>
Beanstandungen der Rechnungen k\u00f6nnen nur ber\u00fccksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung schriftlich gegen\u00fcber dem Veranstalter erfolgen.<\/p>
4.7. R\u00fccktritt des Ausstellers<\/strong><\/p>
Der R\u00fccktritt vom Vertrag hat schriftlich zu erfolgen. Bei einem R\u00fccktritt vom Vertrag bis zu 65 Tage vor Veranstaltung ist eine Stornogeb\u00fchr in der H\u00f6he von der H\u00e4lfte der vereinbarten Teilnahmegeb\u00fchr zu entrichten. Erfolgt der R\u00fccktritt nach diesem Termin, so ist der gesamte vereinbarte Betrag der Teilnahmegeb\u00fchr als Stornogeb\u00fchr zu entrichten, unabh\u00e4ngig davon, ob der gegenst\u00e4ndliche Platz vom Veranstalter weitervermittelt wird oder nicht.<\/p>
4.8. Platzzuteilung<\/strong><\/p>
Die verf\u00fcgbaren Pl\u00e4tze werden in der Reihenfolge der eingegangenen und vom Veranstalter best\u00e4tigten Anmeldungen vergeben.<\/p>
Die Zuteilung der Pl\u00e4tze ist ausschlie\u00dflich dem Veranstalter vorbehalten und wird unter Ber\u00fccksichtigung der zur Verf\u00fcgung stehenden R\u00e4umlichkeiten bzw. der Gesamtfl\u00e4che vorgenommen.<\/p>
Platzierungsw\u00fcnsche werden nach M\u00f6glichkeit beachtet.<\/p>
Ein Austausch des zugeteilten Platzes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollst\u00e4ndige \u00dcberlassung des Standes an Dritte ist ohne entsprechende Vereinbarung mit dem Veranstalter nicht gestattet.\u00a0\u00a0<\/strong><\/p>
4.9. Teilnehmer:innen<\/strong><\/p>
Pro teilnehmenden Aussteller k\u00f6nnen 2 Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Zus\u00e4tzliche Teilnehmer:innen nur auf Anfrage und schriftlicher Best\u00e4tigung m\u00f6glich.<\/p>
4.10. Veransatltungszeitraum<\/strong><\/p>
Die Veranstaltung findet von 14:00 bis 18:00 statt und im Anschluss wird ein informelles Get-together organisiert (Speisen und Getr\u00e4nke sind nicht inkludiert).<\/p>
4.11. Aufbau und Abbau der Standdekoration<\/strong><\/p>
Die genauen Informationen \u00fcber den Aufbau und Abbau der Standdekoration, sowie die Anlieferung des Messematerials werden den Ausstellern rechtzeitig bekannt gegeben.<\/p>
Ein Abtransport von Ausstellungsg\u00fctern vor Ende der Veranstaltung (18:00 Uhr) ist unzul\u00e4ssig und hat die Verrechnung einer P\u00f6nale von EUR 1.000,-<\/strong> zur Folge.<\/p>
Als Standdekoration d\u00fcrfen nur feuerpolizeilich erlaubte Materialien verwendet werden. F\u00fcr eigene Teppiche und textilen Dekor ist ein Brandsicherheitszertifikat mitzubringen, das auf Nachfrage vorzulegen ist.
Das Brandverhalten von Dekorationsartikeln muss folgenden Klassifikationen entsprechen:<\/p>
Bei Verwendung von audiovisuellen Ger\u00e4ten (Fernseher, Monitore, Beamer, etc) hat der Aussteller daf\u00fcr zu sorgen, dass diese die benachbarten Aussteller nicht st\u00f6ren. Eigene Boxen, Durchsagen mit Mikrophonen oder Musik sind nicht gestattet. Jeder Aussteller wird rechtzeitig \u00fcber Gr\u00f6\u00dfe und Lage seines Standes informiert, um die Standdekoration entsprechend vorbereiten zu k\u00f6nnen. Bauliche Ver\u00e4nderungen am Aufbautag vor Beginn der Veranstaltung k\u00f6nnen nicht mehr vorgenommen werden.<\/p>
S\u00e4mtliche Einrichtungen und Aufbauten m\u00fcssen standsicher aufgestellt werden. Lautsprecher und Scheinwerfer \u00fcber Kopf, mite einem Eigengewicht von mehr als 3 kg, m\u00fcssen doppelt gesichert werden.<\/p>
Werbet\u00fcrme, die mit Hei\u00dfluft oder Luftgebl\u00e4se betrieben werden, m\u00fcssen bei Stromausfall gegen Umfallen gesichert sein.<\/p>
4.13. Vorablieferungen und Abholung<\/strong><\/p>
Vorablieferungen d\u00fcrfen fr\u00fchestens 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn angeliefert werden. R\u00fccksendungen m\u00fcssen bis sp\u00e4testens Donnerstag nach Ende der Veranstaltung vom Aussteller beauftragt und abgeholt werden. F\u00fcr Lieferung, Abholung und Versand ist der Aussteller verantwortlich.<\/p>
4.14. Direktverkauf, Gewinnspiele, etc.<\/strong><\/p>
Der Direktverkauf ist nicht gestattet, sofern er durch die Messeorganisation nicht ausdr\u00fccklich zugelassen wird. Die Durchf\u00fchrung von Gewinnspielen jeglicher Art bedarf einer vorherigen Absprache mit der Messeorganisation.<\/p>
4.15. Bewachung und Reinigung<\/strong><\/p>
F\u00fcr die Bewachung und Beaufsichtigung der Ausstellungsg\u00fcter w\u00e4hrend der Veranstaltungszeit sowie w\u00e4hrend des Auf- und Abbaus ist ausschlie\u00dflich der Aussteller zust\u00e4ndig und verantwortlich.<\/p>
4.16. Haftungsausschluss<\/strong><\/p>
Der Veranstalter \u00fcbernimmt keine Obhutspflicht f\u00fcr das Ausstellungsgut und die Standeinrichtung und schlie\u00dft au\u00dfer bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit auch f\u00fcr seine Mitarbeiter jede Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den daran aus. Dieser Haftungsausschluss gilt auch, wenn Gegenst\u00e4nde vom Veranstalter gelagert oder entgegengenommen werden.<\/p>
Weiterhin schlie\u00dft der Veranstalter die Haftung f\u00fcr Nachteile und Sch\u00e4den aus, die den Aussteller durch irrt\u00fcmliche Angaben bei der Platzzuweisung, dem Standaufbau oder der Standgestaltungsgenehmigung, Flyer- und Magazineintragungen sowie durch nicht unverz\u00fcglich schriftlich ger\u00fcgte Ver\u00e4nderungen der Standgr\u00f6\u00dfe und sonstige fehlerhafte Serviceleistungen entstehen, es sei denn, der Veranstalter hat dies wegen vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Verhaltens eigener Mitarbeiter zu vertreten. Die Haftung ist der H\u00f6he nach auf solche Sch\u00e4den begrenzt, mit deren Entstehung bei Vertr\u00e4gen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss.<\/p>
4.17. Versicherung<\/strong><\/p>
Der Aussteller hat f\u00fcr den Abschluss aller notwendigen Versicherungen zu sorgen.<\/p>
4.18. Verlegung und \u00c4nderung der Veranstaltung<\/strong><\/p>
Der Veranstalter beh\u00e4lt sich das Recht vor aus wichtigen Gr\u00fcnden, den Beginn, die Dauer und\/oder die Location auch nach Vertragsabschluss mit dem Aussteller abzu\u00e4ndern. Dem Aussteller erw\u00e4chst dadurch weder ein R\u00fccktrittsrecht noch ein Schadenersatzanspruch.<\/p>
4.19 H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>
Kann der Veranstalter auf Grund h\u00f6herer Gewalt oder durch sonstige Umst\u00e4nde, die er nicht zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht durchf\u00fchren, so hat er die Aussteller unverz\u00fcglich hiervon zu unterrichten. Grunds\u00e4tzlich entf\u00e4llt der Anspruch auf die Teilnahmegeb\u00fchr, jedoch kann der Veranstalter vom Aussteller bei ihm in Auftrag gegebene Arbeiten in H\u00f6he der entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen, soweit das Ergebnis der Arbeiten f\u00fcr den Aussteller noch von Interesse ist.<\/p>
Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem sp\u00e4teren Termin durchzuf\u00fchren, so hat er die Aussteller hiervon unverz\u00fcglich zu unterrichten. Die Aussteller sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem ver\u00e4nderten Termin abzusagen. In diesem Falle haben sie Anspruch auf R\u00fcckerstattung bzw. Erlass der Teilnahmegeb\u00fchr.<\/p>
Muss der Veranstalter auf Grund Eintritts h\u00f6herer Gewalt oder auf Grund sonstiger Umst\u00e4nde, die er nicht zu vertreten hat, eine begonnene Veranstaltung verk\u00fcrzen oder absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf R\u00fcckzahlung oder Erlass der Teilnahmegeb\u00fchr.<\/p>
4.20. Veranstaltungs-Website <\/strong><\/p>
Eine Eintragung in das Ausstellerprofil ist verpflichtend und in der Teilnahmegeb\u00fchr inkludiert.<\/p>
4.21. Werbung in den Ausstellungsr\u00e4umen<\/strong><\/p>
Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Veranstalter vorgegebenen Platzes erlaubt. Politische Werbung ist grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig.<\/p>
4.22. Bild und Tonaufnahmen<\/strong><\/p>
Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Ton- und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsst\u00e4nden sowie den Ausstellungsobjekten anzufertigen oder anfertigen zu lassen und f\u00fcr Werbung oder Pressever\u00f6ffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller Einwendungen dagegen erheben kann.<\/p>
4.23. <\/strong>Verpflichtung zur Anmeldung bei der AKM f\u00fcr Musiknutzung<\/b><\/p>
Der Aussteller ist verpflichtet, s\u00e4mtliche erforderlichen Anmeldungen bei der AKM\u00a0 eigenverantwortlich und rechtzeitig vorzunehmen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr jegliche Musiknutzung am Messestand, im Rahmen von Workshops, B\u00fchnenauftritten oder \u00e4hnlichen Veranstaltungsformaten<\/p>
4.24. Datenschutz<\/strong><\/p>
Der Veranstalter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten, die bei der Anmeldung zur Teilnahme an der Messe von den Ausstellern bekannt gegeben werden, f\u00fcr die Begr\u00fcndung, Durchf\u00fchrung und Abwicklung des Vertragsverh\u00e4ltnisses mit den Ausstellern. Soweit der Veranstalter sich zur Erf\u00fcllung seiner vertraglichen Verpflichtungen externer Partner bedienen muss, werden die bei der Messeanmeldung vom Aussteller bekanntgegebenen Daten an diese weitergegeben.<\/p>
Die Daten werden ausschlie\u00dflich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschlie\u00dflich zu den definierten Zwecken genutzt.<\/p>
Die erteilte Einwilligungserkl\u00e4rung kann gegen\u00fcber dem Veranstalter jederzeit widerrufen werden.<\/p>
Zus\u00e4tzliche Informationen zum Datenschutz sind unter folgendem Link abrufbar: https:\/\/sowiholding.at\/datenschutzerklaerung\/<\/p>
4.25. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>
Schriftform<\/strong>
Abweichungen vom Inhalt dieser Teilnahmebedingungen sowie Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Veranstalter schriftlich best\u00e4tigt wurden.<\/p>
Anzuwendendes Recht<\/strong>
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen Veranstalter und Aussteller unterliegen \u00f6sterreichischem Recht anzuwenden.<\/p>
Gerichtsstand<\/strong>
Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist in Innsbruck.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
(Stand 06.09.2024)<\/em><\/p>
Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die m\u00e4nnliche Form verwendet. Diese schlie\u00dft die weibliche Form mit ein.<\/p>
5.1. Veranstaltung und Organisation<\/strong><\/p>
Die Visio Tirol in Innsbruck wird von der SoWi-Holding GmbH veranstaltet und organisiert.<\/p>
5.2. Ziel<\/strong><\/p>
Ziel der Visio Tirol ist es, Interessierten, Sch\u00fclern, deren Eltern und Lehrern einen \u00dcberblick \u00fcber m\u00f6glichst alle Ausbildungs- und Berufsm\u00f6glichkeiten zu bieten. Auch Studieninteressierte und Studierende sollen die Gelegenheit haben, sich \u00fcber die Studienbedingungen in- und an ausl\u00e4ndischen Universit\u00e4ten und Hochschulen, sowie \u00fcber postgraduale Studienm\u00f6glichkeiten zu informieren. Das breite Spektrum der Erwachsenenbildung soll \u2013 beschr\u00e4nkt auf h\u00f6herqualifizierte Angebote \u2013 pr\u00e4sentiert werden. Den Besuchern soll auch der direkte Kontakt zu Firmen mit konkreten Ausbildungs- und Jobangeboten erm\u00f6glicht werden.<\/p>
Die Aussteller haben an der Erreichung des Ziels mitzuwirken, indem sie qualifiziertes Personal f\u00fcr die Standbetreuung zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>
5.3. Anmeldung<\/strong><\/p>
Die Anmeldung und Bestellung eines Standes auf der Visio Tirol ist ausschlie\u00dflich \u00fcber den Messe-Online Shop auf https:\/\/sowiholding.at\/<\/a> m\u00f6glich und muss vollst\u00e4ndig abgesendet werden. Die Anmeldefristen sind aus den jeweiligen Teilnahmem\u00f6glichkeiten bzw. auf der Website https:\/\/visio-tirol.at\/ ersichtlich.<\/p>
Anmeldungen mit Vorbehalt k\u00f6nnen nicht ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>
54. Zulassungsbedingungen<\/strong><\/p>
5.5. Teilnahmegeb\u00fchr und Leistungsumfang<\/strong><\/p>
Die Teilnahmegeb\u00fchr sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Teilnahmebedingungen auf der Website https:\/\/visio-tirol.at\/ sowie dem Messe-Online Shop auf https:\/\/sowiholding.at\/<\/a> und der Bestellbest\u00e4tigung.<\/p>
5.7. R\u00fccktritt des Ausstellers<\/strong><\/p>
5.8.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Standzuteilung<\/strong><\/p>
5.9.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gemeinschaftsst\u00e4nde<\/strong><\/p>
5.10.\u00a0\u00a0 \u00d6ffnungszeiten<\/strong><\/p>
5.11.\u00a0\u00a0 Aufbau und Abbau der Standdekoration<\/strong><\/p>
Jeder Aussteller wird rechtzeitig \u00fcber Gr\u00f6\u00dfe und Lage seines Standes informiert, um die Standdekoration entsprechend vorbereiten zu k\u00f6nnen. Bauliche Ver\u00e4nderungen am Aufbautag vor Beginn der Veranstaltung k\u00f6nnen nicht mehr vorgenommen werden.<\/p>
Bei Verwendung von audiovisuellen Ger\u00e4ten (Fernseher, Monitore, Beamer, etc) hat der Aussteller daf\u00fcr zu sorgen, dass diese die benachbarten Aussteller nicht st\u00f6ren. Eigene Boxen, Durchsagen mit Mikrophonen oder Musik sind nicht gestattet.<\/p>
S\u00e4mtliche Einrichtungen und Aufbauten m\u00fcssen standsicher aufgestellt werden. Lautsprecher und Scheinwerfer \u00fcber Kopf, mite einem Eigengewicht von mehr als 3 kg, m\u00fcssen doppelt gesichert werden.<\/p>
Werbet\u00fcrme, die mit Hei\u00dfluft oder Luftgebl\u00e4se betrieben werden, m\u00fcssen bei Stromausfall gegen Umfallen gesichert sein.<\/p>
5.12.\u00a0\u00a0 Standbau<\/strong><\/p>
Der Standbau wird mit 2,5m hohen Aluminiumstehern, sowie Aluminiumzargen und darin eingezogenen 6mm Homogenplatten als Wandelemente durchgef\u00fchrt. Bei 6m2 Standardst\u00e4nden werden 3m R\u00fcckwand und 1m Seitenwand gebaut und es k\u00f6nnen die vollst\u00e4ndige Fl\u00e4che von 3x2m genutzt werden. Separate Standbeleuchtung, Blenden und Blendenbeschriftungen sind nicht geplant.<\/p>
Auf den Stehern und Zargen darf weder genagelt, geschraubt, gestrichen oder geklebt werden. Das \u00dcbermalen der Homogenplatten, das Tapezieren mit nicht mehr abl\u00f6sbaren Tapeten, sowie das Bekleben mit Teppichklebeb\u00e4nder ist nicht gestattet. Besch\u00e4digte Standelemente werden zu Lasten des Ausstellers repariert oder neu beschafft. Bis zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen R\u00fcckgabe des gemieteten Materials bzw. Mobiliars an die Standbaufirma haftet der Aussteller\/Auftraggeber auch f\u00fcr zuf\u00e4llige Besch\u00e4digungen. Bei nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer R\u00fcckgabe wird der Neupreis der fehlenden oder besch\u00e4digten Gegenst\u00e4nde verrechnet.<\/p>
Reklamationen werden nur bis zum Veranstaltungsbeginn anerkannt. Der Abtransport von Ausstellungsg\u00fcter und Abbau von St\u00e4nden vor Ende der Veranstaltung ist unzul\u00e4ssig und wird mit einer P\u00f6nale von EUR 1.000,-verrechnet.<\/p>
5.13.\u00a0\u00a0 Vorablieferungen und Abholung<\/strong><\/p>
Vorablieferungen d\u00fcrfen fr\u00fchestens 10 Tage vor Messebeginn angeliefert werden und m\u00fcssen bis sp\u00e4testens Dienstag vor Beginn der Messe an der Adresse des Veranstaltungsortes einlangen.<\/p>
R\u00fccksendungen m\u00fcssen bis sp\u00e4testens zum darauffolgenden Freitag um 12:00 Uhr nach Ende der Messe vom Aussteller beauftragt und abgeholt werden. F\u00fcr Lieferung, Abholung und Versand ist der Aussteller verantwortlich.<\/p>
5.14.\u00a0\u00a0 Direktverkauf, Vertragsabschl\u00fcsse, Gewinnspiele<\/strong><\/p>
Der Direktverkauf ist nicht gestattet, sofern er durch die Messeorganisation nicht ausdr\u00fccklich zugelassen wird.<\/p>
Der Abschluss von Vertr\u00e4gen am Messestand bzw. die verbindliche Rekrutierung von Mitgliedern oder Arbeitnehmern ist nicht gestattet.<\/p>
Die Durchf\u00fchrung von Gewinnspielen jeglicher Art bedarf einer vorherigen Absprache mit der Messeorganisation.<\/p>
5.15.\u00a0\u00a0 Bewachung und Reinigung<\/strong><\/p>
Die Bewachung der Messehalle erfolgt durch Beauftragte der Messeorganisation ohne Haftung f\u00fcr Verluste oder Besch\u00e4digungen am Ausstellungsgut des Ausstellers.<\/p>
F\u00fcr die Bewachung und Beaufsichtigung des einzelnen Standes w\u00e4hrend der t\u00e4glichen \u00d6ffnungszeit sowie w\u00e4hrend des Auf- und Abbaus ist ausschlie\u00dflich der Aussteller zust\u00e4ndig und verantwortlich. Zur Nachtzeit m\u00fcssen bewegliche Gegenst\u00e4nde unter Verschluss genommen werden. F\u00fcr eine zus\u00e4tzliche Standbewachung muss sich der Aussteller auf eigene Kosten des von der Messeorganisation eingesetzten Bewachungsunternehmens bedienen.<\/p>
Die Messeorganisation sorgt f\u00fcr die allgemeine Reinigung des Gel\u00e4ndes und der Halleng\u00e4nge. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller. Die Reinigung der St\u00e4nde muss t\u00e4glich vor Er\u00f6ffnung der Veranstaltung beendet sein.<\/p>
F\u00fcr die Entsorgung der von ihm verursachten Abf\u00e4llen ist der Aussteller bzw. der von ihm beauftragte Standbauer zust\u00e4ndig.<\/p>
5.16.\u00a0\u00a0 Haftungsausschluss<\/strong><\/p>
Der Veranstalter bzw. die Messeorganisation \u00fcbernimmt keine Obhutspflicht f\u00fcr das Ausstellungsgut und die Standeinrichtung und schlie\u00dft au\u00dfer bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit auch f\u00fcr seine Mitarbeiter jede Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den daran aus. Dieser Haftungsausschluss gilt auch, wenn Gegenst\u00e4nde vom Veranstalter bzw. der Messeorganisation gelagert oder entgegengenommen werden.<\/p>
Weiterhin schlie\u00dft der Veranstalter bzw. die Messeorganisation die Haftung f\u00fcr Nachteile und Sch\u00e4den aus, die den Aussteller durch irrt\u00fcmliche Angaben bei der Platzzuweisung, dem Standaufbau oder der Standgestaltungsgenehmigung, Flyer- und Magazineintragungen sowie durch nicht unverz\u00fcglich schriftlich ger\u00fcgte Ver\u00e4nderungen der Standgr\u00f6\u00dfe und sonstige fehlerhafte Serviceleistungen entstehen, es sei denn, der Veranstalter bzw. die Messeorganisation hat dies wegen vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Verhaltens eigener Mitarbeiter zu vertreten. Die Haftung ist der H\u00f6he nach auf solche Sch\u00e4den begrenzt, mit deren Entstehung bei Vertr\u00e4gen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss.<\/p>
5.17.\u00a0\u00a0 Versicherung<\/strong><\/p>
Der Aussteller hat f\u00fcr den Abschluss aller notwendigen Versicherungen zu sorgen.<\/p>
5.18.\u00a0\u00a0 Verlegung und \u00c4nderung der Messe<\/strong><\/p>
Der Veranstalter bzw. die Messeorganisation beh\u00e4lt sich das Recht vor aus wichtigen Gr\u00fcnden den Beginn, die Dauer und\/oder die Messehalle auch nach Vertragsabschluss mit dem Aussteller abzu\u00e4ndern. Dem Aussteller erw\u00e4chst dadurch weder ein R\u00fccktrittsrecht noch ein Schadenersatzanspruch.<\/p>
5.19.\u00a0\u00a0 H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>
Kann der Veranstalter bzw. die Messeorganisation auf Grund h\u00f6herer Gewalt oder durch sonstige Umst\u00e4nde, die er nicht zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht durchf\u00fchren, so hat er die Aussteller unverz\u00fcglich hiervon zu unterrichten. Grunds\u00e4tzlich entf\u00e4llt der Anspruch auf die Teilnahmegeb\u00fchr, jedoch kann der Veranstalter bzw. die Messeorganisation vom Aussteller bei ihm in Auftrag gegebene Arbeiten in H\u00f6he der entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen, soweit das Ergebnis der Arbeiten f\u00fcr den Aussteller noch von Interesse ist.<\/p>
Sollte der Veranstalter bzw. die Messeorganisation in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem sp\u00e4teren Termin durchzuf\u00fchren, so hat er die Aussteller hiervon unverz\u00fcglich zu unterrichten. Die Aussteller sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem ver\u00e4nderten Termin abzusagen. In diesem Falle haben sie Anspruch auf R\u00fcckerstattung bzw. Erlass der Teilnahmegeb\u00fchr.<\/p>
Muss der Veranstalter bzw. die Messeorganisation auf Grund Eintritts h\u00f6herer Gewalt oder auf Grund sonstiger Umst\u00e4nde, die er nicht zu vertreten hat, eine begonnene Veranstaltung verk\u00fcrzen oder absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf R\u00fcckzahlung oder Erlass der Teilnahmegeb\u00fchr.<\/p>
5.20.\u00a0\u00a0 Digitale Messe<\/strong><\/p>
Kann die Messe, insbesondere aus Gr\u00fcnden H\u00f6herer Gewalt nicht stattfinden, beh\u00e4lt sich der Veranstalter vor, die Messe ersatzweise digital durchzuf\u00fchren. Die ersatzweise Durchf\u00fchrung einer digitalen Messe liegt jedoch ausschlie\u00dflich im Ermessen des Veranstalters.<\/p>
Nach Bekanntgabe der Absage der Pr\u00e4senzmesse und der Bekanntgabe der Durchf\u00fchrung einer digitalen Messe, haben die Aussteller binnen 4 Wochen, l\u00e4ngstens jedoch 2 Wochen vor Beginn der Messe bekanntzugeben, ob sie an der digitalen Messe, welche anstelle der Pr\u00e4senzmesse durchgef\u00fchrt wird, teilnehmen wollen.<\/p>
Die Teilnahmegeb\u00fchr f\u00fcr die ersatzweise durchgef\u00fchrte digitale Messe reduziert sich im Verh\u00e4ltnis zur Teilnahmegeb\u00fchr f\u00fcr die Pr\u00e4senzmesse bis zu 30 %<\/p>
5.21.\u00a0\u00a0 Ausstellerkatalog<\/strong><\/p>
Eine Eintragung der Bezeichnung der Institution in den Ausstellerkatalog und\/oder den Webseiten ist verpflichtend und ist im Mietpreis inkludiert.<\/p>
5.22.\u00a0\u00a0 Werbung in den Ausstellungsr\u00e4umen<\/strong><\/p>
Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes f\u00fcr die eigene Firma oder Institution des Ausstellers und nur f\u00fcr die von ihm hergestellten, vertriebenen oder angebotenen Ausstellungsg\u00fcter erlaubt. Werbemittel d\u00fcrfen nicht in die G\u00e4nge hineinragen und die H\u00f6he von 250 cm nicht \u00fcberschreiten.<\/p>
Werbung au\u00dferhalb des gemieteten Standes ist nur in Ausnahmef\u00e4llen nach einer gesonderten Absprache mit der Messeorganisation gestattet. Politische Werbung ist grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig.<\/p>
Die \u00dcberlassung von Werbefl\u00e4chen durch einen Aussteller an Fremdfirmen ist grunds\u00e4tzlich nicht gestattet und bedarf im Einzelfall der Absprache mit der Messeorganisation.<\/p>
5.23.\u00a0\u00a0 Bild und Tonaufnahmen<\/strong><\/p>
Der Veranstalter bzw. die Messeorganisation ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Ton- und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsst\u00e4nden sowie den Ausstellungsobjekten anzufertigen oder anfertigen zu lassen und f\u00fcr Werbung oder Pressever\u00f6ffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller Einwendungen dagegen erheben kann.<\/p>
5.24. <\/strong>Verpflichtung zur Anmeldung bei der AKM f\u00fcr Musiknutzung<\/b><\/p>
Der Aussteller ist verpflichtet, s\u00e4mtliche erforderlichen Anmeldungen bei der AKM\u00a0 eigenverantwortlich und rechtzeitig vorzunehmen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr jegliche Musiknutzung am Messestand, im Rahmen von Workshops, B\u00fchnenauftritten oder \u00e4hnlichen Veranstaltungsformaten<\/p>
5.25.\u00a0\u00a0 Datenschutz<\/strong><\/p>
Der Veranstalter bzw. die Messeorganisation erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten, die bei der Anmeldung zur Teilnahme an der Messe von den Ausstellern bekannt gegeben werden, f\u00fcr die Begr\u00fcndung, Durchf\u00fchrung und Abwicklung des Vertragsverh\u00e4ltnisses mit den Ausstellern. Soweit der Veranstalter bzw. die Messeorganisation sich zur Erf\u00fcllung seiner vertraglichen Verpflichtungen externer Partner bedienen muss, werden die bei der Messeanmeldung vom Aussteller bekanntgegebenen Daten an diese weitergegeben.<\/p>
Die Daten werden ausschlie\u00dflich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschlie\u00dflich zu den definierten Zwecken genutzt.<\/p>
Die erteilte Einwilligungserkl\u00e4rung kann gegen\u00fcber dem Veranstalter bzw. der Messeorganisation jederzeit per E-Mail an info@sowiholding.at<\/a> widerrufen werden.<\/p>
Zus\u00e4tzliche Informationen zum Datenschutz sind unter folgendem Link abrufbar: https:\/\/sowiholding.at\/datenschutzerklaerung\/<\/a><\/p>
5.26.\u00a0\u00a0 Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>