{"id":14536,"date":"2025-02-18T18:39:06","date_gmt":"2025-02-18T16:39:06","guid":{"rendered":"https:\/\/sowiholding.at\/?page_id=14536"},"modified":"2025-03-06T21:54:15","modified_gmt":"2025-03-06T19:54:15","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sowiholding.at\/impressum\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t
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Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen\n<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t
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  1. Messeteilnahme BeSt Innsbruck<\/a><\/li>\n \t
  2. Messeteilnahme BeSt Klagenfurt<\/a><\/li>\n \t
  3. Messeteilnahme career & competence \/ master lounge<\/a><\/li>\n \t
  4. Teilnahme career & competence Backstube<\/a><\/li>\n \t
  5. Messeteilnahme Visio Tirol<\/a><\/li>\n<\/ol>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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    1. Messeteilnahme BeSt Innsbruck<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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    (Stand 16.02.2022)<\/em><\/p>

    Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die m\u00e4nnliche Form verwendet. Diese schlie\u00dft die weibliche Form mit ein.<\/p>

    1.1. Veranstaltung und Organisation<\/strong><\/p>

    Die BeSt\u00b3 – Die Messe f\u00fcr Beruf Studium und Weiterbildung in Innsbruck wird vom Bundesministerium f\u00fcr Bildung, Wissenschaft und Forschung (bmbwf) und dem Arbeitsmarktservice \u00d6sterreich (AMS) veranstaltet. Die Organisation liegt bei der SoWi-Holding GmbH.<\/p>

    1.2. Ziel<\/strong><\/p>

    Ziel der BeSt\u00b3 Innsbruck ist es, Interessierten, Sch\u00fclern, deren Eltern und Lehrern einen \u00dcberblick \u00fcber m\u00f6glichst alle Ausbildungs- und Berufsm\u00f6glichkeiten zu bieten. Auch Studieninteressierte und Studierende sollen die Gelegenheit haben, sich \u00fcber die Studienbedingungen in- und an ausl\u00e4ndischen Universit\u00e4ten und Hochschulen, sowie \u00fcber postgraduale Studienm\u00f6glichkeiten zu informieren. Das breite Spektrum der Erwachsenenbildung soll \u2013 beschr\u00e4nkt auf h\u00f6herqualifizierte Angebote \u2013 pr\u00e4sentiert werden. Den Besuchern soll auch der direkte Kontakt zu Firmen mit konkreten Ausbildungs- und Jobangeboten erm\u00f6glicht werden.<\/p>

    Die Aussteller haben an der Erreichung des Ziels mitzuwirken, indem sie qualifiziertes Personal f\u00fcr die Standbetreuung zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>

    1.3. Anmeldung<\/strong><\/p>

    Die Anmeldung und Bestellung eines Standes auf der BeSt3 Innsbruck ist ausschlie\u00dflich \u00fcber den Messe-Online Shop auf https:\/\/sowiholding.at\/<\/a> m\u00f6glich und muss vollst\u00e4ndig abgesendet werden. Die Anmeldefristen sind aus den jeweiligen Teilnahmem\u00f6glichkeiten bzw. auf der Website https:\/\/best-innsbruck.at\/<\/a> ersichtlich.<\/p>

    Anmeldungen mit Vorbehalt k\u00f6nnen nicht ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>

    Mit der verbindlichen Anmeldung nimmt der Aussteller die Teilnahme- und Gesch\u00e4ftsbedingungen zustimmend zur Kenntnis.<\/p>

    F\u00fcr den Veranstalter bzw. die Messeorganisation sind getroffene Vereinbarungen nur dann rechtsverbindlich, wenn diese von der Messeorganisation schriftlich best\u00e4tigt wurden. Die Best\u00e4tigung erfolgt nach Einlangen der Teilnahmegeb\u00fchr und Pr\u00fcfung der Anmeldung.<\/p>

    1.4. Zulassungsbedingungen<\/strong><\/p>

    \u00dcber die Zulassung von Ausstellern entscheidet ausschlie\u00dflich die Messeorganisation. Der Veranstalter bzw. die Messeorganisation beh\u00e4lt sich vor, die Teilnahme eines Ausstellers aufgrund der begrenzten Gesamtausstellungsfl\u00e4che, aufgrund einer versp\u00e4teten Anmeldung und\/oder der nicht fristgerechten \u00dcberweisung der Teilnahmegeb\u00fchr abzulehnen.<\/p>

    Aus einer bereits einmal erfolgten Zulassung entsteht dem Aussteller kein wie immer gearteter Anspruch auf weitere Zulassungen.<\/p>

    F\u00fcr Aussteller, die keine Beratung \u00fcber Ausbildungs- und Jobm\u00f6glichkeiten in ihrem Bereich bieten und die Messe lediglich zum Anwerben neuer Kunden f\u00fcr ihre Produkte nutzen wollen, gelten abweichende mit der Messeorganisation gesondert zu vereinbarende Zulassungsbedingungen und Preise.<\/p>

    1.5. Teilnahmegeb\u00fchr und Leistungsumfang<\/strong><\/p>

    Die Teilnahmegeb\u00fchr sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Teilnahmebedingungen auf der Website https:\/\/best-innsbruck.at\/<\/a> sowie dem Messe-Online Shop auf https:\/\/sowiholding.at\/<\/a> und der Bestellbest\u00e4tigung.<\/p>

    1.6. Zahlung<\/strong><\/p>

    Die volle Teilnahmegeb\u00fchr muss innerhalb von 14 Tage nach Ausstellung der Rechnung auf das in der Rechnung genannte Konto eingegangen sein, in jedem Fall jedoch vor Messebeginn.<\/p>

    1.7. R\u00fccktritt des Ausstellers<\/strong><\/p>

    Der R\u00fccktritt vom Vertrag hat schriftlich zu erfolgen. Bei einem R\u00fccktritt vom Vertrag (Anmeldung als Aussteller siehe oben) bis zu 100 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornogeb\u00fchr in der H\u00f6he von der H\u00e4lfte der vereinbarten Teilnahmegeb\u00fchr zu entrichten.<\/p>

    Erfolgt der R\u00fccktritt nach diesem Termin, so ist der gesamte vereinbarte Betrag Teilnahmegeb\u00fchr als Stornogeb\u00fchr zu entrichten.<\/p>

    Ausstellern, denen der Stand unentgeltlich zur Verf\u00fcgung gestellt wurde, wird dieser in voller H\u00f6he (regul\u00e4rer Preis laut Preisliste) in Rechnung gestellt, sollten sie bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn von ihrem Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>

    1.8.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Standzuteilung<\/strong><\/p>

    Die St\u00e4nde werden in der Reihenfolge der eingegangenen und von der Messeorganisation best\u00e4tigten Anmeldungen vergeben.<\/p>

    Die Zuteilung der St\u00e4nde ist ausschlie\u00dflich der Messeorganisation vorbehalten und wird unter Ber\u00fccksichtigung des Themas und der Gliederung der Veranstaltung in bestimmte Bereiche (Allg. Beratung und Information; Bildung und Beruf; Gesundheit, Sport, Sozialwesen und Religion; Justiz und Verwaltung; Kunst, Kultur und Medien, Natur, Landwirtschaft und \u00d6kologie; Sprachen, Reisen und Tourismus; Technologie; Wirtschaft und Management) sowie der zur Verf\u00fcgung stehenden R\u00e4umlichkeiten bzw. der Gesamtfl\u00e4che vorgenommen. Die unterschiedlichen Bereiche werden an den Blenden der Standkojen sichtbar gemacht, um dem Besucher die Orientierung zu erleichtern.<\/p>

    Standw\u00fcnsche werden nach M\u00f6glichkeit beachtet. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lage des Standes besteht nicht.<\/p>

    Ein Austausch des zugeteilten Standes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollst\u00e4ndige \u00dcberlassung des Standes an Dritte ist ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung mit der Messerorganisation nicht gestattet.<\/p>

    1.9.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gemeinschaftsst\u00e4nde<\/strong><\/p>

    Grunds\u00e4tzlich ist es m\u00f6glich, dass sich mehrere Aussteller einen Stand teilen. Wollen mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand mieten, so haben sie in der Anmeldung einen von ihnen bevollm\u00e4chtigten Ausstellungsvertreter zu benennen, der die verantwortliche Ansprechperson f\u00fcr den Veranstalter bzw. die Messeorganisation ist.<\/p>

    Teilen sich mehrere Aussteller einen Stand, betr\u00e4gt die Mindestgr\u00f6\u00dfe der Koje 9m\u00b2. Die Kosten f\u00fcr die erweiterte Blendenbeschriftung und zus\u00e4tzliche Eintragung in den Messekatalog betragen EUR 100,- zzgl. MwSt.<\/p>

    1.10.\u00a0\u00a0 \u00d6ffnungszeiten<\/strong><\/p>

    An allen Tagen der Veranstaltung ist die Messe von 09:00 \u2013 17:00 Uhr f\u00fcr die Besucher und von 08:00 \u2013 18:00 Uhr f\u00fcr die Aussteller ge\u00f6ffnet.<\/p>

    Die Aussteller haben f\u00fcr die Standbesetzung w\u00e4hrend der \u00d6ffnungszeiten f\u00fcr die Besucher Sorge zu tragen.<\/p>

    1.11.\u00a0\u00a0 Aufbau und Abbau der Standdekoration<\/strong><\/p>

    Die genauen Informationen \u00fcber den Aufbau und Abbau der Standdekoration, sowie die Anlieferung des Messematerials werden den Ausstellern rechtzeitig bekannt gegeben.<\/p>

    Als Standdekoration d\u00fcrfen nur feuerpolizeilich erlaubte Materialien verwendet werden. F\u00fcr eigene Teppiche und textilen Dekor ist ein Brandsicherheitszertifikat mitzubringen, das auf Nachfrage vorzulegen ist.
    Das Brandverhalten von Dekorationsartikeln muss folgenden Klassifikationen entsprechen:<\/p>